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Forum / Allgemeines

Grenzgänger und Einkommen als "Unternehmer" in D  

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DonJorge
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20 Jahren  ago  

Hallo, ich plane bei meinem neuen Haus ein Photovoltaik Anlage auf das Dach zu installieren. Um die mit der Anlage gewonnnene Energie an die Energieversorger zu verkaufen, muss man quasi "Unternehmer" werden. Hat jemand Erfahrung wie man das als Grenzgänger steuerrechtlich am besten löst oder gibt es andere Alternativen. Zur Info: Das geschätzte Einkommen liegt bei durchschnittlich 4500 Euro/Jahr ("normaler" Sommer). Zinsen zur Finanzierung der Anlage bei ca. 2000 Euro.

Viel Grüsse Jorge


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Sorry da kann ich leider nicht helfen. Aber mich würde näheres zu der Anlage interessieren. Die Konditionen klingen sehr interessant. Danke vorab für die Info.


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Ich fürchte, so grundsätzlich lässt sich dazu wenig sagen, weil im Grunde alles möglich ist (Gestaltungsmöglichkeiten). Als Grenzgänger ist man mit seinem Einkommen aus L dortselbst "beschrnkt steuerpflichtig". Mit allem anderen, also auch mit haus und Energieerzeugung, ist man in D einkommensteuerpflichtig. Das Einkommen aus L muss in D nicht noch mal versteuert werden; es erhöht jedeoch den Steuersatz, der auf das restliche Einkommen angewnadt wird (Progressionsvorbehalt). Bei der Neuerrichtung einer Anlage ist ja wohl trotz Subvention mit steuerlichen Anfangsverlusten zu rechnen, nehme ich mal an. Das bringt aber nur etwas, wenn man überhaupt in der Verlegenheit ist, Einkommensteuer zu zahlen. Um Verluste in L geltend zu machen, müsste man die Stromerzeugung durch eine Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg betreiben. Lohnt wahrscheinlich den bürokratischen Aufwand nicht. Wünsche auf jeden Fall noch viel Sonnenschein im Leben und auf dem Dache!


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

auf jeden Fall MUßT Du dann in D eine Steuererklärung machen, ob dabei was rauskommt ist die zweite Frage.

SteuerPerle


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Astrid
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20 Jahren  ago  

Mich würde interessieren, wieviel KW die Anlage hat, da EUR: 4.500,- RWE Förderung im Jahr ja schon ´ne stolze Leistung ist. Vielleicht wäre es sinnvoll eine etwas kleinere PV-Anlage zu installieren (Wir z. B. haben 3KW + kommen nach Gegenüberstellung der Zinsen, Wartungsgebühren, usw. auf null raus.)


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DonJorge
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20 Jahren  ago  

Hallo Laasajung, durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sind alle Stromversorgungsunternehmen verpflichtet eine Einspeisevergütung von 57.4 Cent/KW über 20 Jahre zu zahlen. (dies gilt für eine Anlage mit bis zu 30 KW und Dachmontage, bei grösseren Anlagen oder anderer Installation ändert sich die Summe) Diese Einspeisevergütung wird ab nächstes Jahr pro Jahr um jeweils 5 % reduziert. Die Kosten für die Anlage betragen zwischen 4000 und 7000 Euro pro KW. Dies hängt davon ab ob du eine sogenante Aufdachmontage, Indachmontage oder Ganzdachmontage durchführst. Da die Anlage im Prinzip wartungsfrei läuft und fast alle Hersteller garantieren selbst nach 20 Jahren noch über 80 % Effizienz, ist es relativ leicht die Kosten zu überschauen. Bei durchschnittlichen Sommern hat sich selbt eine teure Anlage nach spätestens 12 Jahren selbst bezahlt.

Uebrigens finanziert die KfW Bank über das CO2 Minderungs Programm solche Anlagen ohne grosse Nachfragen.

Gruss Jorge


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DonJorge
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20 Jahren  ago  

Hallo Astrid, ich plane eine sogenannte Ganzdachmontage (Energiedach) mit einer Leistung von 8.9 KW. Das heisst eine komplette Seite des Daches besteht, bis auf zwei Dachflächenfenstern aus PV Modulen. Gruss Jorge


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Achtung, nicht nur den steuerlichen Aspekt beachten! Sozialversicherungsrechtlich genügt schon eine geringfügige Nebentätigkeit eines dt. grenzgängers, dass dieser insgesamt in D sozialversciherungspflichtig wird. Daher aufpassen, dass man mit der neuen "Unternehmer"-Eigenschaft nicht den Anschein erweckt, dass man eine selbständige Tätigekit ausübt. Vgl. auch "Der nebenbeschäftigte Grenzgänger", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=146


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DonJorge
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20 Jahren  ago  

Hallo Meffo, vielen Dank für den Hinweis. Möglicherweise macht es dann Sinn das meine Frau dann als "Unternehmer" auftritt und ich weiterhin nur Grenzgänger bleibe. Dies würde das eventuelle Problem hoffentlich umgehen. Ich werde aber die DVKA kontaktieren um mehr Details zu erhalten. Gruss Jorge


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Maacher
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20 Jahren  ago  

Hallo Jorge,

ich stehe vor genau derselben Frage, es waere nett wenn Du die Antwort / das Rechercheergebnis hier posten wuerdest - umgekehrt mache ich das dann natuerlich genauso - aber momentan bin ich dabei das wegen der Unsicherheit eher nach hinten zu schieben. ...

viele Gruesse


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DonJorge
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20 Jahren  ago  

Hallo Maacher, ich habe ein entsprechendes Schreiben an meine Krankenkasse gesendet und sobald ich die Antwort habe werde ich es hier posten.

Gruss Jorge


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Steueranwalt1
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20 Jahren  ago  

Der Unternehmer muß in D ein Gewerbe anmelden und eine Steuererklärung abgeben,bei der die lux. Einkünfte mit eingerechnet werden, jedoch unter Progressionsvorbehalt.

Weitere Infos: Wonnebauer.de/Steuerberatung


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rhinelander
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20 Jahren  ago  

frag mal nach bei Firma Brocker in Mannebach, die installieren auch solche Anlagen in Mannebach und dürften sich auch mit den Fördermöglichkeiten auskennen

http://www.brocker-ausbau.de/