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Forum / Allgemeines

Grenzgänger oder nicht Grenzgänger  

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oeggert
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17 Jahren  ago  

Hallo Forum, ich wohne in Schliengen, gute Weingegend, und nehme möglicherweise demnächst eine Stellung in Luxembourg an. Dort werde ich dann von Montag bis Freitag arbeiten und wohnen. Am Freitag fahre ich nach Hause und komme dann am Montagmorgen wieder. Bin ich dann Grenzgänger ? Dedeutet das dann, dass ich in Luxembourg versteuern kann ? Das ist für mich ausserordentlich wichtig. Mit freundlichen Grüssen eggerola


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Wenn du in Luxemburg deinen ersten Wohnsitz hast (dort wirst du dich überwiegend aufhalten), bist du kein Grenzgänger! Auf jeden Fall bist du in Luxemburg steuerpflichtig, wenn du dort regulär Vollzeit arbeitest. Das wärst du auch als Grenzgänger (Steuerabkommen Deutschland-Luxemburg)

Wir haben hier in der Gegend übrigens auch guten Wein 😉


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

1.) "Grenzgänger" ist kein Begriff aus dem Steuerrecht. 2.) Nach dem Steuerrecht gibt es "unbeschränkt" und "beschränkt" Steuerpflichtige. 3.) Du bist unbeschränkt steuerpflichtig (d.h. für Dein gesam,tes Welteinkommen) im Lande, wo Dein (steuerrechtlicher) Wohnsitz ist. 4.) Du bist beschränkt steuerpflichtig in dem Land, woher Deine Einkünfte stammen; d.h. für Lohn und Gehalt in dem Land, wo Du beschäftigt bist bzw. wo Dein Arbeitsplatz sich befindet. 5.) Damit Du nicht sowohl in L wie in D für dasselbe Einkommen doppelt Steuern bezahlst, gibt es das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Danach wird das im Beschäftigungsland erzielte und versteuerte Einkommen nicht nochmals durch das Wohnland besteuert. Es gibt aber einen Progressionsvorbehalt: Das im Ausland erzielte Einkommen erhöht entsprechend den Steuersatz, der auf das übrige noch zu versteuernde Welteinkommen angewandt wird.