Hallo Biene!
Ich stehe vor dem gleichen Problem wie du.
Habe auch noch folgende Info im Netz gefunden:
Auch Grenzgänger in die Schweiz und nach Frankreich können ab dem 1. Januar 2007 Elterngeld für ihr neugeborenes Kind erhalten. Die SPD-Bundestagsabgeordnete hatte das Bundesfamilienministerium um eine Erläuterung des Elterngeldanspruchs für Grenzgängerfamilien gebeten. Auf der Internetseite der Abgeordneten www.caspers-merk.de können sich Grenzgänger anhand von Fallbeispielen über die sie betreffenden Regelungen informieren.
Prinzipiell besteht immer dann ein Anspruch auf Elterngeld, wenn ein Elternteil vor der Geburt in Deutschland gearbeitet hat oder nicht erwerbstätig war. Nur wenn beide Eltern in der Schweiz oder Frankreich arbeiten, besteht kein Anspruch auf das deutsche Elterngeld. Dem Anspruch auf Elterngeld bei Grenzgängerschaft liegen im Prinzip die gleichen Vereinbarungen wie beim Kindergeld zugrunde. Die bilateralen Verträge hatten 2002 die Kindergeld Ansprüche für viele Grenzgänger verändert, was in der Folge zu Missverständnissen und Problemen führte.
Weitere Infos unter:
http://www.caspers-merk.de/presse_meldung.php?id=376
Liebe Grüße
Schwumpo