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Benzin wird in Luxemburg billiger
Forum / Allgemeines

Grenzgänger - Fernfahrer - Doppelbesteuerung ...  

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WarpinWolf
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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich weiß, sollte ich mit einem Steuerberater klären. Habe ich auch mit einem, aber ich habe da so meine Zweifel - insbesondre nach diversen Gesprächen mit grenzgehenden Bekannten...

Also: ich arbeite in Luxembourg. Mein Hauptwohnsitz ist in D. ABER - ca. 65% meiner Arbeitszeit verbringe ich außerhalb Luxembourgs.

Jetzt ist mir gesagt worden, daß ich aus diesem Grund (65% Zeit) auf jeden Fall 65% meines Gehalts in DE versteuern müßte (mit der Bemessungsgrundlage 100%). Alternativ könnte ich wählen, 100% in DE zu versteuern (deutsche Tochter-Firma zahlt Gehalt). 100% in Lux zu versteuern ginge nicht! (ich denke das habe ich hier mal als Fernfahrerregelung gelesen)

Naja, und dann wurde berechnet und es kam raus, daß ich mit 100% in DE besser dastehe als gesplittet (65% DE, 35% Lux) - insbesondre wg. Fahrten zur Arbeit und Wochenendheimfahrten (doppelter Wohnsitz).

Schlußendlich meine Frage: macht es Sinn da nochmal bei einem anderen Berater Info einzuholen? Oder ist die mir gegenüber gemachte Aussage richtig - ich muß auf jeden Fall in DE Steuern zahlen.

Danke Wolf


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Das amtliche Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist zu finden unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_3792/DE/Service/Downloads/Downloads__1/11991__2,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Das Endergebnis einer Steuerberechnung hängt natürlich immer stark von der persönlichen Situatione ab (Werbungskosten, Sonderausgaben usw.).

Da sich in dieser Frage der OGB-L schon mal stark engagiert hatte, rate ich zu Kontakt zu [email protected]