Darf der Chef die Arbeitsstunden über gps abrechnen?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Das Global Positioning System (GPS; deutsch Globales Positionsbestimmungssystem), offiziell NAVSTAR GPS, ist ein globales Navigationssatellitensystem zur Positionsbestimmung.
Also lautet die Antwort: nein. GPS ist kein Abrechnungssystem für Arbeitsstunden nach luxemburgischen Arbeitsrecht.
GPS ist ein globales Navigationssatellitensystem zur Positionsbestimmung. Es wird verwendet um einen Ort zu bestimmen.
Oder meinst du: Darf der Arbeitsort zu Abrechnungszwecken per GPS bestimmt werden?
Analog zur Nutzung der GPS-Daten in PKWs z. B. für Navigationssysteme, werden die Daten bei Omnibussen und Lastkraftwagen auch für Telematik- und Überwachungssysteme genutzt. Hierbei werden die Daten über das Mobilfunknetz auf die Server eines Dienstanbieters übertragen und der jeweiligen Disposition, sowie teilweise auch -so weit Zugriff gewünscht bzw. eingeräumt wird- den Auftraggebern zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren werden bei Fahrzeugen (LKW), die zur Erhebung der LKW-Maut mit einer sog. On-Board-Unit ausgestattet sind die GPS-Daten zur Abrechnung verwendet. Wobei die GPS-Positionsdaten über das Mobilfunknetz auf den Zentralserver des Anbieters Toll Collect übertragen werden, wo die Berechnung aufgrund der dort zum Fahrzeug hinterlegten übrigen Fahrzeugdaten, wie Schadstoffklasse erfolgt. Die Berechnung erfolgt nicht mehr, wie das zur Anfangszeit noch üblich war, auf dem Fahrzeug bzw. der On-Board-Unit, wodurch seither auch keine konkreten Abrechnungsbeträge mehr angezeigt werden.
Mit Einführung der 4. Generation der digitalen Tachographen (EU Mobilitätspaket I) werden die GPS-Daten und parallel auch die Daten des europäischen Satellitenortungssystems Galileo auch zur Überwachung der Vorschriften des Güterkraftverkehrs gespeichert. Damit können Kontrollbehörden, wie BAG und Polizei genaue Fahrtrouten des zu kontrollierenden Fahrzeugs nachvollziehen.
Da heißt du hast ein Gerät (zum Beispiel ein Handy) mit einem GPS Empfänger und einer App die deine Position an einen Server liefert. Diese App musst du ja dann installiert haben.
D.h. dein Arbeitgeber tracked dein Position. Meinem Gefühl nach darf er das nicht. es sein denn es ist dieses wid eine mobile Stechuhr-App.
Ihr rafft den ganzen Post nicht....lustig. 😀
Es gibt im Baugewerbe manchmal komplexe Situationen, hier nur ein Beispiel:
6 MA werden auf 3 Baustellen (A,B,C) gefahren die 30 Minuten auseinander liegen. Beginnt die Arbeitszeit jeweils bei "Ankunft" und endet bei "Abfahrt"? Die Strecke ist A->B->C und auf dem Rückweg entsprechend C->B->A. Das würde bedeuten dass die MA auf Baustelle A jeden Tag 1h länger "abgerechnet bekommen", wenn man das GPS Tracking im Baustellenfahrzeug als Grundlage der Berechnung benutzt.
Oder wie werden Fahrtzeiten anteilig berechnet, z.B. wenn das Fahrzeug im Lager beladen wird?