Huhu, wenn ich hier nach Informationen suche, ob ich als Teilzeitbeschäftigter Luxemburger Grenzgänger einen Minijob in Deutschland ausüben darf, und wie das Steuer und Sozialversicherungstechnisch aussieht, erfahre ich das man besser die Finger davon lassen sollte, weil dann das komplette Gehalt ( auch LUx.) nach deutschen Recht sozialversicherungstechnisch abgerechtet wird. Diese Angaben sind jedoch schon von 2009-2011...hat sich da was getan? Oder immer noch Hände weg von?
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
zu diesem Status gibt es nach meinem Stand keine Änderung.
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=12516
jetzt nochmal zum Verständniss.... wenn ich einen NebenJob in Deutschland annehme, bei dem ich maximal 450€ monatlich verdiene, ist der ja für mich als Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei.- gäbe es bei dieser Variante demnach keine negativen finanziellen Auswirkungen auf meine Hauptbeschäftigung in Lux? Sorry, bin gerade etwas verwirrt
Dein Nebenjob und alle anderen evtl vorhandenen Einkommen weltweit die nicht aus Luxemburg kommen dürfen in Summe nicht mehr als 25% vom Jahreseinkommen aus machen. Darunter fallen zB Einkommen das durch die >20 Tageregelung erzielt wird, Mieten, Pachteinnahmen, Kapitalerträge, Einkünfte einer PV-Solaranlage usw.
Wird diese Grenze geknackt ist die schöne Zeit im Sozialen-Netz von Luxemburg vorbei und man ist wieder in Deutschland angekommen.
Ein kleine Ergänzung hier:
Die 25% Regel gilt nur für eine abhängige Beschäftigung in DE. Bei eine selbständigen Beschäftigung in DE und einer abhängigen Beschäftigung als Angestellter in LUX gilt die 25% Regelung nicht! Man kann nur in einem Land sozialversicherungspflichtig sein. Bei der Kombination Selbständig in DE/Angestellt in LUX ist nur LUX zuständig. Aber wenn man in DE als Selbständiger mehr als 1/3 des Mindestlohn in LUX verdient (ca. 630Euro im Monat) ist man mit seinem Einkommen in LUX sozialversicherungspflichtig!
Noch ein Punkt: Die > 25% muss in DE sein (also dem Wohnsitzland!) Nur dann würde die Sozialversicherungspflicht nach DE wandern. Wenn nicht Wohnsitzland dann LUX.
Steht alles in der entsprechenden EU Verordnung: Nr 883/2004, und den entsprechenden Durchführungsverordnungen 987/2009 und 988/2009. Dies gilt seit dem 1.5.2010 in allen EU Mitgliedstaaten
D.H. nicht Minijob machen sondern als Selbständiger diese Tätigkeit ausführen. Problem wenn man nur einen Kunden hat könnte dann aber die Scheinselbständigkeit sein!
Puhh....Ihr Lieben, ich komm mit Euren Antworten nicht wirklich klar 🙁
Konkret, wenn ich als Grenzgänger 22,5h Teilzeitbeschäftigt in Luxemburg bin ( nix gependelt, sondern nur in LUX)...mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1560€...darf ich dann einen Minijob(450€/Monatlich) in Deutschland annehmen, ohne das das mein Luxemburger Einkommen finanziell negativ beeinflußt?
DA es in LUX keinen Minijob gibt würde ich sagen die 450 Euro sind normales Einkommen, ws in LUX bei der Steuerangegeben werden muss. Damit ist weniger als 90% deines Gesamteinkommens in LUX und du verlierst einige Vorteile.
In dieser Konstellation würde aber die Sozialversicherung in LUX bleiben da du weniger als 25% deines Einkommens in DE erzielst. Müsstest du aber eigentlich angeben und darauf Sozialversicherung zahlen.
Eine Art Minijob gibt es in der EU Verordnung nicht. Das ist wohl (solange das nicht anders festgestellt ist ) eine ganz normaler abhängiger Job.
Also die einfachste Lösung ist diesen Job als selbständiger zu machen und regelmässig eine Rechnung an den Arbeitgeber stellen, diese Einnahmen immer schön in DE versteuern und in LUX angeben.