logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Getrennte Veranlagung - was bedeutet das genau?  

Profilbild von
Marylin
1 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo, bin neu hier und konnte schon jede Menge nuetzliche Infos aus dem Forum entnehmen. Eine Sache ist mir trotzdem noch nicht ganz klar. Kurz zu meiner Situation: ich lebe mit meinem Freund zusammen in Deutschland, ich arbeite in Lu, er in Deutschland. Mein Brutto-Gehalt ist deutlich hoeher als seins. Nun meine Frage: Fuer den Fall dass wir heiraten wuerden und eine getrennte Veranlagung waehlen wuerden, wuerde ich in Lu dann trotzdem in die Steuerklasse 2 kommen (mein Gehalt macht mehr als 50 % unseres gesamten Einkommens aus)? Oder bedeutet die getrennte Veranlagung, dass wir beide in der selben Steuerklasse bleiben, in der wir auch als ledige Personen sind (Klasse 1)? Das wuerde ja dann bedeuten, dass durch eine Heirat sich nichts an der steuerlichen Situation aendern wuerde. Vielen Dank im Voraus und liebe Gruesse!


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Ansässige Ehepartner, die Doppelverdiener sind, werden in LU gemeinsam veranlagt. Grenzgänger können dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen (wenn es für sie günstiger ist). Ein Grenzgänger ist in LU nur für die Einkünfte steuerpflichtig, die er aus LU bezieht. Hiermit gibt es in LU vermutlich wenig Unterschiede zwischen verheiratet oder nicht. Anders im Wohnstaat, also hier DE. Bei einer gemeinsamen veranlagung wird das vom gemeinsamen Haushalt in LU erzielte Einkommen zwar nicth nochmals besteuert, wird aber zur Errechnung der Steuersatzes auf die deustceh Einkünfte 8also hier des Ehemannes) hinzugerechnet.


Profilbild von
chris22
90 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Der Vorteil der gemeinsamen Veranlagung bei Ehepaaren ist, dass sie das Ehegattensplitting nutzen können - einfacher: sie zahlen weniger Steuern. Ist einer der Ehepartner grenzgänger, d.h., erzielt er z.B. Einkünfte in Lux., unterliegen diese in Dtld. dem Progressionsvorbehalt. Das ist zunächst einmal negativ für die deutsche Einkommensteuer. Man hat also bei einer gemeinsamen Veranlagung zwei entgegengesetzte Effekte: 1. niedrigere Steuern (in Lux. und Dtld.) durch das Ehegattensplitting 2. höhere Steuern in Dtld. durch den Progressionsvorbehalt Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, welcher dieser Effekte größer ist. In der Regel dürfte aber die gemeinsame Veranlagung günstiger sein. Trotzdem kann man sich vom Steuerberater ausrechnen lassen, was für einen besser ist.


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Und die Art der Veranlagung ist ja immer nur für ein Jahr festgelegt, soviel ich weiß;)


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

im Jahr der Heirat "lohnt" sich das meistens steuerlich, aber danach muß man sehen, was günstiger ist. Ein gutes Steuerprogramm rechnet einem aus, was jeweils günstiger ist. Pauschal kann man das nicht sagen. Jedoch noch ein Tipp: der Ehepartner der in D arbeitet sollte Steuerklasse 4 wählen, sonst kommt das böse Erwachen in Form von horrenden Steuernachzahlungen in D.


Profilbild von
chris22
90 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Wenn man sich auf die Steuernachzahlung einstellen kann, ist das doch kein Nachteil. Lieber Steuerklasse 3 wählen und die Ersparnisse ggü. Klasse 4 dann das Jahr über anlegen (man darf das Geld halt nicht verprassen). Wenn es wirklich so horrende Beträge sind, kann sich das durchaus lohnen.


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

du wärst die 1. die es schafft, das Geld übers Jahr nicht auszugeben und vor allem weiß du ja nicht wieviel du weglegen mußt.


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Jetzt noch mal ganz knapp (weil ich schwer von Begriff bin):

Kann man waehlen (natuerlich nur, wenn man verheiratet ist und mehr als 50% in Lux verdient), ob man in Lux in Steuerklasse 1 oder 2 geht und kann der Ehepartner waehlen, ob er in D in 3 oder 4 geht ? Vorausgesetzt man waehlt die 4, muss dann noch das Einkommen des Ehepartners in Lux in Deutschland in die Progression miteinbezogen werden (sprich angegeben werden) oder nicht (natuerlich nur, wenn der in Lux verdienende keine weiteren Einkommen in D hat) ????

Danke im Voraus fuer die Auskunft.


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Wählen in D: ja 4 = Während des Jahres mehr Abzüge für den in D aber sicher keine Nachzahlung trotz Progression 3 = Mehr pro Monat, aber sicherlich dank Progression eine deftige Nachzahlung

Wählen in L?!?! Warum

Willst du freuwillig mehr Steuern bezahlen als nötig? Nachzahlen in L mußt du als Grenzgänger nicht, wenn nur einer in L arbeitet.


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

auch bei Steuerklasse 4 wird das Lux. Einkommen des Ehepartners für die Progression herangezogen, es sei denn, die getrennte Veranlagung ist günstiger, dann werden beide Ehepartner seperat besteuert, also kein Progressionsvorbehalt der lux. Einkünfte. Dieses ist aber nur in sehr wenigen Fällen günstiger und man kann das jeweils durchrechnen, was günstiger ist.


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Danke. Das hilft mir weiter. Ich denke, wenn das Einkommen der Ehepartner etwa gleich hoch liegt, sollte die getrennte Veranlagung am guenstigsten sein, da ansonsten wohl nur fuer den in D gemeldeten Partner eine hoehere Steuerbelastung aufgrund der Progression anfaellt. Oder liege ich da falsch ?