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Forum / Allgemeines

Getrennte Veranlagung - Steuerfreibetrag  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Ich arbeite in Luxemburg, meine Frau in D. Wie is es da mit dem Steuerfreibetrag? Bekommen wir dann die Steuerfreibeträge in Deutschland, als ob wir beide in Deutschland arbeiten würden? Dann wäre meine Frau wohl mit ca. 13.000 € Jahresgehalt unter dem Freibetrag, sodass wir in Deutschland garkeine Steuern zahlen müssten. Demnach könnte meine Frau dann die Steuerklasse 3 wählen.

Kennt vielleicht jemand einen Steuerberater im Raum Trier, der sich mit Grenzgängern auskennt?


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teufel
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20 Jahren  ago  

ich kenne mich nicht im steuerrecht aus, aber wenn du in der suchfunktion auf dieser seite steuer/steuerfreibetrag, etc. eingibst, kommt bestimmt alles zum vorschein, was du wissen moechtest...


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RoSt
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20 Jahren  ago  

Hallo laasajung,

so eine ähnliche Frage hatten wir vor kurzem hier schonmal. Schau mal da nach. Also in Kurzform: Es gibt 2 Möglichkeiten - 1. gemeinsame Veranlagung d.h. das Gehalt von dir und deiner Frau wird zusammengerechnet unter dem Progressionsvorbehalt. Vorteil ist dass ihr die Freibeträge wie normal verheiratete habt, Nachteil das dein Gehalt in Deutschland mit herangezogen wird. - 2. getrennte Veranlagung d.h. deine Frau macht eine alleinige StE. in Dtld.. Vorteil ist das dein Gehalt nicht auftaucht oder eingerechnet wird, Nachteil ist dass die Freibeträge wie für Alleinstehende (also 1/2) gelten. Was nun besser ist kann man pauschal nicht sagen. Du musst dies für beide Fälle durchrechnen. Ich kenne sowohl den einen als auch den anderen Fall der günstiger war. Im Allgemeinen: Wenn deine Frau nicht so viel verdient = getrennt, wenn deine Frau viel verdient = gemeinsam (wg. Splittingtabelle) Viel Spaß beim austüfteln. Gruß RoSt


Anonymous
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20 Jahren  ago  

Vielen Dank, langsam wirds etwas klarer, Nur um zu sehn, ob ich richtig verstanden habe: Bei der gemeinsamen StE in Deutschland bekommen wir die Freibeträge, als ob wir beide in D arbeiten würden, obwohl ich ja schon in Luxemburg einen Freibetrag geniesse. Da ich in D kein Einkommen erziele, steht demnach meiner Frau der volle Freibetrag für verheiratete zur Verfügung. Dies würde bei uns dann heissen, dass meine Frau keine Steuern zahlt, da Sie in diesem Fall unter dem Freibetrag (wg. Teilzeittätigkeit, ca. 15.000€) liegen würde.


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RoSt
106 Messages

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20 Jahren  ago  

VORSICHT ! Du hast vergessen, dass bei der gemeinsamen STE dein Gehalt unter dem Progressionsvorbehalt mit einbezogen wird. Es droht evtl. eine Nachzahlung! Bei einer getrennten STE hat deine Frau zwar nur die Freibeträge für einen Single aber dafür bleibt dein Gehalt außen vor. Man muss beide Versionen durchrechnen um zu wissen was günstiger ist. Gruß


Anonymous
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20 Jahren  ago  

Das ist klar, aber das heisst doch, dass meine Frau dann einen höheren Steuerfreibetrag hat, als bei der getrennten Veranlagung, und somit bis zu einem höheren Betrag keine Steuern bezahlt. Demnach, selbst wenn sie leicht über dem Freibetrag liegen würde, wäre dann zwar der Steuersatz höher (wegen Progression), dieser würde aber doch dann auf ein wesentlich geringeres zu versteuerndes Einkommen gerechnet als bei der getrennten Veranlagung, oder? Danke für die Hilfe