Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, wenn ein Ehepartner in Deutschland arbeitet, der andere in Lux, Wohnsitz jedoch in Deutschland ist, in Deutschland Steuerklasse IV und getrennte Veranlagung zu wählen, um dem Progressionvorbehalt in Deutschland zu umgehen? Welche Auswirkung hätte dies auf die Steuerklasse des in Lux arbeitenden Ehepartners? Gibt es dort auch so etwas wie getrennte Veranlagung? Ansonsten wäre ja man gestraft, wenn man sich entschließt zu heiraten und dann gleich noch ein paar Steuern mehr aufgedrückt bekommt?!
Hallo Katie,
es ist möglich in Deutschland in dem beschriebenen Fall die "getrennte Veranlagung" zu wählen um dem Progressionsvorbehalt zu umgehen. Du musst dies aber unbedingt vorher durchrechnen, da nicht in allen Fällen die getrennte Veranlagung günstiger ist. Dies hängt von den jeweiligen zu versteuernden Gehältern ab. Die Steuerkarten kannst Du ändern lassen oder auch nicht - am Jahresende wird die Person die in Dtld. die STE abgibt wie unverheiratet (d.h. Steuerklasse I) behandelt. Dies hat zur Konsequenz, dass auch alle Freibeträge etc. dementsprechend geringer sind. Ich habe bereits den einen aber auch den anderen Fall gesehen, der günstiger war. Also beide Erklärungen erstellen und durchrechnen was am Ende günstiger ist. Gruss RoSt
Zu den Steuerklassen in L siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=108 Die Tabellen gibt es im Buchhandel in L für wenig Geld. Oder auf der Website der Steuerverwaltung.