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Forum / Allgemeines

Getrennt lebend und Bald-Ex fängt in LU zu arbeiten an  

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Susi1
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18 Jahren  ago  

Hallo, ich habe ein paar Fragen. Bald Ex und ich sind seit 3,5 Jahren getrennt, offiziell seit knapp 2 Jahren (Ummeldung). In Kürze fängt er einen Job in LU an. 2 Kleinkinder leben bei mir in D, ich bin z.Zt arbeitssuchend und bekomme Unterhalt für die Kinder und etwas Unterhalt für mich. Nun habe ich ein paar Fragen: Das Kindergeld ist in LU ja etwas höher als in D. Haben meine Kinder was davon, dass ihr Vater nun in LU arbeitet, auch wenn sie bei mir leben ??? Ebeno die Schulbeihilfe, da die Große im August eingeschult wird ...oder gilt das nur wenn die Kids beim Vater wohnen würden ???? Wird mein Nochmann jetzt als Single eingestuft bei der Steuer und nach der Scheidung, die wir zum JAhreswechsel wohl angehen werden, dann noch 3 Jahre als "verheiratet" ? Oder sind wir dafür schon zu lange getrennt ???? Prüfen die Ämter anhand alter Lohnsteuerkarten wie lange wir schon getrennt gemeldet sind ????Er hat auf jeden Fall von mir schon eine "Lebendbescheinigung" angefordert und auch bekommen. Da er mich gerne übers Ohr haut wenn es um Geld geht....bekomme ich Nachricht wenn er Büchergeld bekommen sollte, oder kann er das Kindergeld in LU beantragen und auch bekommen obwohl ich die Kids habe ? Wer hat Erfahrung ! Möchte nach dem Verlassenwerden nicht noch hinters Licht geführt werden. Danke !


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agulia
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18 Jahren  ago  

Hallo Susi, der Antrag auf Zahlung des Differenzbetrages für Kindergeld (Schulbeihilfe geht damit automatisch einher) kann nur von Dir in Lux gestellt werden, auch wenn Du ansonsten mit Lux nichts am Hut hast. D.h. auch nur Du erhälst die Überweisung und die Abrechnung (jährlich, am Anfang des Jahres rückwirkend). Um den hälftigen Betrag hieraus müßte allerdings dann auch sein Unterhalt an Dich sinken. Auf der anderen Seite aber vielleicht auch wieder steigen, da er wohl in Lux ein höheres Nettogehalt erhält. Am besten von einem Fachanwalt für Familienrecht ausrechnen lassen. Steuertechnisch wird er - nach meinem Wissen - in den beiden auf die Scheidung folgenden Jahren lohnsteuertechnisch noch als Verheirateter geführt. Inwieweit die recht lange Trennungszeit berücksichtigt wird weiss ich allerdings nicht. Die dt. Steuerkarte interessiert die Luxemburger allerdings nicht, die Trennungszeit ist jedoch aus der Haushaltsbescheinigung ersichtlich, die er zur Beantragung der lux. Steuerkarte vorlegen muss.


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Susi1
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18 Jahren  ago  

Hallo agulia, Danke für Deine Rückantwort !!! Kann er also garnicht hintenrum versuchen, an das Geld zu kommen ? Kann er den Antrag garnicht stellen ? Ich sollte ihm nämlich die Kindergeldnummer geben und eine Lebendbescheinigung aus der ja hervorgeht, dass die Kleinen bei mir leben (ca. 200 km entfernt). Muss ich da nach LUX oder geht das aufgrund der Entfernung auch schriftlich ???? Woher weiss ich dass es nicht doppelt läuft ???? Muss wohl mal mit ihm reden, denn ich traue ihm zu, dass er versucht das Geld zu kassieren und er meint ich wäre doof :o) Gruß Susi


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luci
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18 Jahren  ago  

Hallo Susi,

Dein Nochehemann hat wohl schon den Antrag auf Kindergeld (Differenz) schon gestellt. Für die Beantragung wird nämlich die Kindergeldnummer und eine Lebensbescheinigung benötigt. Er bekommt dann die Differenzbesteuerung. Würde mich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Ein Bekannter hat das Kindergeld für seine Kinder auch beantragt und auch bekommen. Seine Ex-Frau wollte dann an das Geld heran und bekam zur Antwort alles ausgegeben.

gruss luci


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agulia
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18 Jahren  ago  

Sorry, wir sollten doch die Termini nicht durcheinander bringen... "Differenzbesteuerung" hat in diesem Zusammenhang wohl keine Bedeutung... Kann ja sein, daß er das KiGe beantragt hat, er wird es aber - nach geltender Rechtslage - nicht bekommen! Dazu müssen die Kinder auf seiner Haushaltsbescheinigung aufgeführt sein (und zwar nicht nur mit zweitem Wohnsitz!). Der Differenzbetrag des Kindergeldes steht alleine demjenigen zu, bei dem die Kinder wohnen! Sollte er sich das KiGe jedoch aufgrund vorsätzlich falscher Angaben erschlichen haben, handelt es sich wohl um Betrug und hiergegen ist entsprechend vorzugehen. Also, bei der Familienkasse nachfragen (Adresse über links) und um Aufklärung bitten. Am besten schriftlich per Einschreiben. Gleichzeitig den Ex anschreiben und ebenfalls schriftlich um Auskunft bitten. Ich würde ihm den Sachverhalt schilder. Er möchte doch bestimmt seine Karriere in Lux nicht mit einem Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug beginnen...


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Susi1
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18 Jahren  ago  

Also, er ist erst seit 15.07. offiziell angestellt.Von daher muss ich wohl mal ein par Wochen warten bis da alles geregelt ist. Unter der Kindergeldnummer ist ja auch meine Adresse und meine Bankdaten hinterlegt, ebenso stehe ich ja auf der Lebendbescheinigung. Er hat die Kleinen nur 2 x im Monat für 2 Tage und hin und wieder mal 3-4 Tage - also auch kein 2. Wohnsitz- ich hoffe auch, dass er den Antrag stellt und das dann automatisch an mich geht. Ich werde ihn notgedrungen mal drauf ansprechen Immerhin kann er ja dann auch mehr Kigeld-Anteil in Abzug bringen ......und er sollte wissen, dass ich kein naives Dummchen bin. Ursprünglich wolltel wir aus Kostengründen nur einen gemeinsamen Anwalt nehmen, aber ich denke das wird nicht gehen, da er so mit Infos hinterm Berg hält.......Wird das Kigeld aus LUx bezahlt oder nu die Differenz '? Bin aktuell arbeitslos hoffe aber ab Dezember auf nen 10-12 Stunden Wochenstunden-Job...immerhin....Ist in beiden Fällen LUX nur für die Differenz zuständig ?Auch die ganzen Schulbücher für die Große habe ich bezahlt und da kann es ja nichts sein, dass er das Geld dann bekommt...so blöd wir das Amt ja nicht sein wenn es liest dass die Kids bei mir, 200 km entfernet leben...oder ???


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luci
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18 Jahren  ago  

Guten Morgen,

also wenn dass angeblich nicht geht, wieso bekommen dann die meisten die Differenz zum Kindergeld Deutschland obwohl die Eltern geschieden sind. Dann müssten ja alle Betrug begehen oder ? Was hat es dann eigentlich mit Sozialversicherung zu tun?


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agulia
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18 Jahren  ago  

Wer lesen kann, ist im Vorteil: wer hat behauptet, daß es nicht geht? Ich habe lediglich geschrieben, daß der Differenzbetrag des lux. zum deutschen KiGe bei geschieden oder getrennt lebenden Eheleuten, demjenigen zusteht, bei dem sich die Kinder aufhalten, d.h. wo sie ihren Wohnsitz haben. Und auch nur derjenige kann den Antrag stellen, unabhängig davon ob er oder der geschiedene Ehegatte in Lux arbeit. Ich habe nie behauptet, daß es keine Differenzzahlung gibt, wenn die Eltern geschieden sind. Das eine hat auch mit dem anderen nichts zu tun...


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Meffo
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18 Jahren  ago  

• Solange das Kind minderjährig ist, wird das Kindergeld generell an den Sorgeberechtigten ausbezahlt:

- wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern erzogen wird: an den auf dem Antrag vermerkten Elternteil (nach Wahl der Eltern). Haben die Eltern keine Wahl getroffen, wird das Kindergeld an den Vater gezahlt.

- wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind: an den Elternteil oder die Person, in dessen / deren Haushalt das Kind aufwächst.

- wenn das Kind in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie erzogen wird:

Das Kindergeld wird im Prinzip an das Heim oder an die Pflegefamilie gezahlt, die das Kind aufgenommen haben, es sei denn, die Eltern behalten das Hauptsorgerecht für das Kind.

• Sobald das Kind volljährig oder für mündig erklärt ist, kann es, auf Antrag hin, das Kindergeld selbst beziehen. Minderjährige werden durch Heirat von Rechts wegen mündig gesprochen.

(vgl. CNPF-Broschüre bzw. 9. Familienleistungen in und aus Luxemburg (4) Kindergeld in Luxemburg www.gesund.lu