Hallo, kann mir jemand sagen, ob die gesetzl. Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist oder ist das eine andere?
Und ist die nach Bankenkollektivvertrag gleich der gesetzlichen Kd-Frist?
Merci und Gruss!
Für das Luxemburger Arbeitsrecht ist der unbefristete Arbeitsvertrag mit abgestuften Kündigungsfristen je nach Dauer der Betriebsangehörigkeit der gesetzlich vorgesehen Regelfall; befristete Verträge die Ausnahme. Es gibt jedoch nicht wenige Arbeitgeber (meist Kleinbetriebe oder ausländische Tochterunternehmen), die sich erst durch das Arbeitsgericht davon überzeugen lassen, dass es ein Arbeitsrecht gibt, das für alle verbindlich ist.
Die gesetzlichen Mindestbedingungen können durch einen Arbeitsvertrag oder einen Kollektivvertrag (Tarifrecht) im Interesse des Beschäftigten noch günstiger gestaltet werden.
1 Luxemburger Arbeitsrecht, http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html
Die Kündigungsfristen sind gestaffelt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und ob es der AN oder der AG ist, der kündigt.
Der neue Bankenkollektivvertrag folgt grosso modo den gesetzlichen Mindestregelungen, Art. 5 Cessation du Contrat, CTT Banques, http://www.abbl.lu/download/32163/1/CCT20072009.pdf