Was ist dran an der Aussage, dass der Art 41 des Gesetzes vom 24.05.1989 über Arbeitsverträge verbietet, innerhalb des Nationalgebietes und innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende eine Tätigkeit auszuüben, die der Geschäftstätigkeit des bisherigen Arbeitgebers entspricht bzw. mit ihr konkurriert? Wenn ich da ein ganz normaler Sachbearbeiter bin, muß es doch erlaubt sein, eine entsprechende Tätigkeit in einem anderen Unternehmen bzw.in einem anderen Land ausüben zu dürfen.
Wie genau ist dieser Passus zu verstehen?
Wäre schön, wenn hierzu jemand Informationen/Erfahrungen hätte.
Vielen Dank schon mal... 😉