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Forum / Allgemeines

Geschwindigkeitsuebertretung in Belgien (Flandern)  

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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

ich habe zwar hier in alten beitraegen gesucht, aber noch nichts ueber belgische/flaemische verfahren der "strafverfolgung" gefunden.

also, ich (deutscher mit deutschem fuehrerschein und deutschem privatwagen, allerdings auf einer dienstfahrt) bin auf einer belgischen autobahn nach abzug des technischen blablabla mit 124.08 km/h (bei 120 erlaubten) geblitzt worden. nun habe ich einen brief bekommen, in dem ich mich erklaeren soll, ob ich gefahren bin, ob ich mit einer strafe (bussgeld) einverstanden waere, etc. (ohne bussgeldangabe) nun meine fragen: - heisst bussgeld, dass es keine straftat war, also nicht ins ausland nachverfolgt wird (s. aelterer beitrag ueber hollaendische spielregeln)? - sind die regeln in flandern und wallonien unterschiedlich? - hat jemand schon mal dieselbe erfahrung in belgien gemacht und kann mir ratschlaege geben?

danke, teufel


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Bußgelder gelten nur für Ordnungswidrigkeiten.

Es gibt beträchtliche juristische Problem, die Bußgelder auf dem Gebiet eines fremden Staates einzutreiben, die nach meinem Kenntnisstand derzeit nicht behoben sind.


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anygivensunday
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20 Jahren  ago  

Dieses Problem ist jetzt behoben, allerdings für höhere Betrage... ich denke nicht dass Sie für eine "kleine" Uebertretung etwas zu fürchten haben....

Bin selber Flame und zahle die nicht :-)....


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knusper
122 Messages

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20 Jahren  ago  

Sie werden nichts mehr hören von denen, einfach nicht zahlen und abwarten. Ich bin auch Belgier und habe Lux Nummernschild und zahle die auch nicht.


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

danke fuer die anhtworten, werde erst mal nichts unternehmen. ich wuesste ja auch gar nicht was ich zahlen sollte, habe ja bisher nur das formular bekommen, in dem ich mich erklaeren soll...


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MarionLux
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20 Jahren  ago  

Hier ein Beitrag zum Thema aus der web site des Lux Wort

EU-Ministerrat beschließt "Knöllchen ohne Grenzen"

Bislang gingen beispielsweise Raser in der Regel straffrei aus, wenn sie auf einer französischen Autobahn mit mehr als den erlaubten 130 Kilometern pro Stunde geblitzt, aber nicht sofort angehalten wurden.

(dpa) - Für Verkehrssünder in der Europäischen Union werden "Knöllchen ohne Grenzen" spätestens im Jahr 2007 Wirklichkeit. Die Justizminister der 25 EU -Staaten beschlossen am Donnerstag in Brüssel endgültig die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Danach muss das Heimatland eines Autofahrers alle Strafen von 70 Euro und mehr eintreiben, die auf Fahrfehlern im EU-Ausland beruhen . Bisher waren Autofahrer bei Regelverstößen in anderen EU-Staaten oft straffrei geblieben .

Der Grundsatzbeschluss des Ministerrats in dieser Frage liegt bereits zwei Jahre zurück. Fachleute tüftelten seither Einzelheiten der Regelung aus, die sich nicht nur auf Verkehrsdelikte beschränkt. Sobald der Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die EU- Staaten nach Angaben von Diplomaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Bislang gingen beispielsweise Raser in der Regel straffrei aus, wenn sie auf einer französischen Autobahn mit mehr als den erlaubten 130 Kilometern pro Stunde geblitzt , aber nicht sofort angehalten wurden. Die jeweiligen Justizbehörden mussten die Geldbuße aus dem Nachbarland nicht einkassieren. Das haben die Justizminister mit ihrem Beschluss geändert.

Der Beschluss enthält eine Liste von Straftaten, bei denen die 25 Staaten auf Anfrage eines EU-Partners automatisch tätig werden sollen. Die aufgelisteten Punkte stammen überwiegend vom europäischen Haftbefehl. Zu ihnen gehören auch Waffen-, Drogen- und Menschenhandel oder Geiselnahme. Aber die neue Knöllchen-Liste enthält ausdrücklich auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.


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bigchart
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20 Jahren  ago  

Hallo Teufel,

ich bin schon des öfteren (grade ecke arlon) geblitzt worden, ratsam wäre es einfach das busgeld bezahlen, (4 km/h ca. 20 euro). schlimmer ist es wenn du sagst "keine ahnung wer mein auto gefahren ist" dann wird es in deutschland verfolgt dann mahngebühren etc. denn du bist warscheinlich der fahrzeughalter.