Bin seit einem Jahr geschieden und seitdem in Steuerklasse 2.Kann ich wegen den Unterhaltszahlungen an mein Kind zusätzlich steuerliche Vergünstigungen geltend machen ?
Auf Antrag gibt es einen Freibetrag für Alleinerzieher "Abattement monoparental" http://www.impotsdirects.public.lu/az/a/abat_monopar/index.html den gibt es aber nur dann, wenn das Kind im selben Haushalt lebt. Vorausgesetzt wird hierfür auch Steuerklasse 1a.
Wie dies nach der ab 1.1.2008 geplanten Steuerrechtsänderung für den Kinderfreibetrag/Kinderbonus im Einzelnen gehandhabt werden soll, wissen anscheinend bislang nur die Götter.
Habe eben das Formular 162/III ( Beschränkt Steuerpflichtiger Lohnempfanger,Aussergewöhnliche Belastungen-Unterhalt eines Kindes unter 21 J.was nicht im eigenen Haushalt lebt ) gefunden,trift doch evt. auf mich zu,oder ? Mein Kind wohnt nicht in meinem Haushalt sondern bei der Mutter !