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Diesel wird in Luxemburg günstiger
Forum / Allgemeines

geschieden - steuerklasse nach scheidung  

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19 Jahren  ago  

hallo, auf der seite steuerlux.de steht, das man ab dem jahr der trennung in steuerklasse 1 ist (=wie in D). in L soll man aber ab dem jahr der rechtskräftigen scheidung wieder für drei jahre in steuerklasse 2 eingestuft werden, um "die finanziellen belastungen der scheidung aufzufangen". meine frage: muss man das per einkommenssteuererklärung machen, oder kann das rückwirkend vom arbeitgeber über einen internen steuerausgleich per gehaltsabrechnung gemacht werden ? wenn nicht so, wie dann ?

danke, mfg


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Steuerklasse steht auf der Lohnsteuerkarte. Diese wird von der Luxemburger Steuerbehörde gemäß den Angaben des Steuerpflichtigen über seine besondere Familiensituation erstellt.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=820 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=765


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19 Jahren  ago  

hallo meffo,

lohnnsteuerkarte ist schon klar. was ich nicht weiß ist, wie im nachhinein (also nach der SCHEIDUNG) für das laufende jahr die umstellung bzw. nachforderung vorgenommen wird. wenn ich alles richtig verstanden habe ist man ja nach der TRENNUNG zunächst in steuerklasse 1, was sich im jahr der SCHEIDUNG ja wie o.a. in 2 ändert. mfg


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Na ja, in diesem Fall würde ich "Plan B" vorschlagen, nämlich die Eintragung der Steuerklasse auf der Steuerkarte ändern zu lassen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=767

Bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Scheidung haben die Luxemburger ganz eigene Vorstellungen; sie gehen nämlich im Steuerrecht von ihrem eigenen Familienrecht aus, und da sind gewisse Urkunden bzw. Gerichtsentscheidungen vorgesehen, die es so in D nicht gibt. Wie das dann mit dem deutschen Familienrecht zusammenpasst, dazu bin ich überfragt. Vielleicht am besten bei der Steuerbehörde nachfragen, welches Datum oder Stichtag in diesem konkreten Fall zum Tragen kommt.