hallo, auf der seite steuerlux.de steht, das man ab dem jahr der trennung in steuerklasse 1 ist (=wie in D). in L soll man aber ab dem jahr der rechtskräftigen scheidung wieder für drei jahre in steuerklasse 2 eingestuft werden, um "die finanziellen belastungen der scheidung aufzufangen". meine frage: muss man das per einkommenssteuererklärung machen, oder kann das rückwirkend vom arbeitgeber über einen internen steuerausgleich per gehaltsabrechnung gemacht werden ? wenn nicht so, wie dann ?
danke, mfg