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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Forum / Allgemeines

Gerichtsvollzieher  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo

Gegen letzte Firma hab ich einen Gerichtsurteil, das mir noch Lohn aussteht. Aber auf mein Schreiben zur Zahlung kommt nix. Wäre nächster Schritt Gerichtsvollzieher? Sind Gerichtsvollzieher für bestimmte Orte zuständig? Letzte Firma ist in Assel bei Remich und verzockt Autos...

xs6


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn die Forderung 10.000 € nicht übersteigt, wendet man sich schriftlich oder mündlich an den Greffe des Friedensrichters (Juge de Paix) in Esch, Luxemburg oder Diekirch, je nach Sitz des Schuldners. Im Falle von Remich ist wohl Luxemburg zuständig.

Mit dem Antrag auf Erhalt einer Ordonnance conditionnelle de Paiement sind der Betrag anzugeben, die Gründe für Ihre Forderung samt Belegen, aus denen sich die Fundiertheit der Forderung ableiten lässt.

Recouvrement de créances, http://www.entreprises.public.lu/content/recouv/index.php?type=juridique


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luxlex
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18 Jahren  ago  

Das stimmt ja schon, aber wenn bereits ein rechtskräftiges Gerichtsurteil besteht kann dies auch direkt vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Die Geschichte mit der "ordonnance de paiement" hat den Nachteil, dass der Schuldner noch Wiederspruch (contredit) einlegen kann... dann kommt die Sache vor Gericht und dann kann man auch noch in Berufung (Appel) gehen... das alles kann dauern...


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

wenn man einen vollstreckbaren Rechtstitel hat, dann ist wohl der Weg direkt zum Huissier, http://www.huissier.lu/members.php


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

moin

Hab mal ne Rechtsanwältin eingeschaltet. Die hat mir heute ein Fax geschickt: > Sie hat die expedition der Ordonannce vom xx.xx.2006 angefragt,ob sie die Ordonannce gegebenenfalls per Gerichtsvollzieher vollstrecken kann <

Was heißt das nun?

Was muss sie anfragen?

xs6


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich interpretier das so, dass sie den Zahlungsbefehl dem Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung übergibt. bzw. dass sie wissen will, ob für Dich das o.k. geht.

Aber eigentlich solte Dir das die Anwältin erklären können...

(Nichts gegen das Forum hier. Man kann ja über alles reden. Aber es ist ziemlich unproduktiv, wenn ein Dritter sich Gedanken darüber machen soll, was zwei zueinander gesagt oder nicht gesagt haben).