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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Gerichtsvollzieher  

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21 Jahren  ago  

Kann ein Gläubiger auch in Luxemburg Pfänden ?


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dirkangela
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21 Jahren  ago  

Lohn- und Gehaltspfändungen sind auch in Lux aus D möglich. Natürlich nur mit Gerichtsbeschluß des Justice de la Paix (Friedensrichter). Pfändbar sind beim Lohn: die ersten 550€ gar nicht dann 300€ mit 10% = 30€ dann 200€ mit 20% = 40€ dann 700€ mit 25% = 175€ und alles über 1750€ Nettolohn zu 100%

dirkangela


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich schreibe hier natürlich nicht als Drei-Länder-Steuerexperte, sondern möchte dazu nur als mögliche Hilfestellung ein paar Überlegungen aus dem halbwegs juristisch informierten gesunden Menschenverstand dazu geben. Aus der Situationsschilderung würde ich schließen, dass Wohnstaat Österreich und 2. Beschäftigungsland neben Österreich auch Deutschland ist. Nach meinem Dafürhalten ist der Unternehmenssitz bzw. die Auszahlungsstelle hier für die steuerrechtliche und sozialrechtliche Beurteilung des vorliegenden Beschäftigungsverhältnisses irrelevant. Um den gordischen Knoten zu durchhauen, würde ich folgende Minimalstrategie vorschlagen: 1. Den Arbeitgeber auf die voraussehbare Steuerpflicht in Österreich und in Deutschland hinweisen und um Bruttoüberweisung bitten (dringend! Denn wenn Ihr Arbeitgeber erst einmal Lohnsteuer für das Luxemburger Finanzamt einbehält, wird es erst richtig heikel! Sie können ihm schreiben, er kann das auf seine Verantwortung tun, d.h. eventuelle diesbezügliche Nachforderungen aus Deutschland oder Österreich dann auf seine eigene Kappe nehmen!). Sodann würde ich empfehlen, Einschreiben jeweils an die zuständigen Steuerbehörden nach Österreich und Deutschland mit Schilderung Ihrer Beschäftigungssituation mit der Bitte, um verbindliche schriftliche Klärung Ihrer Steuerpflichten. Danach sollten Sie ruhig schlafen können und Ihrer Einkommensteuererklärung gefassten Herzens entgegen sehen können. 2. Dasselbe sollten Sie im Hinblick auf ihre Zuordnung zu einem bestimmten Sozialversicherungssystem versuchen (verbindliches Schriftstück!). Es kann ja wohl nicht angehen, dass Sie alle 14 Tage das Sozialversicherungssystem wechseln. Ich schätze, dass Sie sich, da Sie überwiegend in Österreich tätig sind, in Österreich pflichtversichert sein werden und für Ihren Arbeitsaufenthalt über ein entsprechendes Formular oder Anmeldung bei einer deutschen Kasse Sachleistungen auf Rechnung Ihrer Heimatkrankenkasse in Österreich beziehen können. Im Prinzip alles kein Problem. Aber um jegliches Hickhack, Tauziehen hinter den Kulissen oder unter die Räder geraten zwischen den Bürokratien zu vermeiden, empfehle ich dringend, sich vorher alles schriftlich geben zu lassen. Vielleicht noch ein kleiner Tipp: „Grenzgänger“ ist meist kein allzu strenger Rechtsbegriff. Für Ihre Situation sind im WWW wohl doch am treffsichersten Infos unter den Stichworten „Grenzgänger, Deutschland, Österreich“ abzurufen.