logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Gerade arbeitslos geworden und einige Fragen  

Profilbild von
Hasenmaus
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, habe leider vorgestern meine Kündigung zum 15.04.2007 bekommen (wäre da genau 9 Jahre in Lux). Soviel ich weiss, bekommt man Arbeitslosengeld aus D. -Muss ich mich jetzt schon in D melden oder erst ab dem 15.04.07? Wenn ich vorher einen Job in Lux finde, kann ich parallel 2 Arbeitsverhältnisse haben (wie sieht das steuerlich dann aus)? Was muss ich noch beachten/beantragen? Vielen Dank für Eure Hilfe!


Profilbild von
RoyalFalcon
110 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Du musst Dich sofort beim Arbeitsamt in D als arbeitslos melden, sonst wirst Du für einige Zeit gesperrt und bekommst kein Arbeitslosengeld. Wenn Du eine 2. Stelle bekommst, brauchst Du eine 2. Steuerkarte. (Diese ist steuerlich ungünstiger), den Ausgleich kannst Du dann am Jahresende über die lux Einkommensteuererklärung machen.

Gruss RoyalFalcon


Profilbild von
Speed76
51 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hey Ho !

welche Branche denn ? Evtl gibt es ja einen forenteilnehmer, der dir hier etwas vermitteln kann, um die ALG zahlungen zu vermeiden 🙂

Gruss Speed


Profilbild von
agulia
170 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Sorry, muß dir widersprechen. Die zweite (oder dritte, oder vierte, oder ...) hat jeweils die gleiche Belastung wie die erste. Ist hier anders wie in D (mit Steuerklasse VI). Einzig die Pauschale für die Wegstrecke gibts nur einmal.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Auf der 2. Steuerkarte (für eine zusätzliche Beschäftigung bzw. für den Ehegatten, der weniger verdient als der andere) werden schematisch folgende Steuersätze amtlicherseits voreingetragen: Stkl. 1 – 33% 1a – 32% 1a.1 – 30% 1a.2, 1a.3, ... – 0% 2 – 19% 2.1 – 15% 2.2., 2.3. ,... – 0%

Der Steuereinbehalt ist nicht definitiv, sondern wird später durch den Lohnsteuerjahresausgleich ausgeglichen. Wer glaubt, dass die amtlich voreingetragenen Steuersätze sowie die auf der 2. Karte fehlende Arbeitswegpauschale nicht den realen Gegebenheiten entsprechen, kann beim Lohnsteueramt eine Änderung der eingetragenen Beträge beantragen. Auch hier schlägt dann mit dem Jahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung die Stunde der Wahrheit.

vgl. CEPL, Les salariés et leurs impôts, 3-2005


Profilbild von
Hasenmaus
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Speed,

war bisher bei einer Bank beschäftigt. Sowohl als admin. Assistentin, Assistentin der GF und zuletzt im Rechnungswesen. Bin aber offen für alles 😉 Vielen Dank für die Idee! Gruss, Hasenmaus


Profilbild von
Hasenmaus
3 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

LG, Hasenmaus


Profilbild von
ralf110361
44 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

geh doch mal auf teilnehmer.... (oben rechts)


Profilbild von
Speed76
51 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hey ho Hase 🙂

hoffe es hat was gebracht sich hier zu outen ... druecke dir die daumen !!

lg speed