Hallo, habe leider vorgestern meine Kündigung zum 15.04.2007 bekommen (wäre da genau 9 Jahre in Lux). Soviel ich weiss, bekommt man Arbeitslosengeld aus D. -Muss ich mich jetzt schon in D melden oder erst ab dem 15.04.07? Wenn ich vorher einen Job in Lux finde, kann ich parallel 2 Arbeitsverhältnisse haben (wie sieht das steuerlich dann aus)? Was muss ich noch beachten/beantragen? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Du musst Dich sofort beim Arbeitsamt in D als arbeitslos melden, sonst wirst Du für einige Zeit gesperrt und bekommst kein Arbeitslosengeld. Wenn Du eine 2. Stelle bekommst, brauchst Du eine 2. Steuerkarte. (Diese ist steuerlich ungünstiger), den Ausgleich kannst Du dann am Jahresende über die lux Einkommensteuererklärung machen.
Gruss RoyalFalcon
Auf der 2. Steuerkarte (für eine zusätzliche Beschäftigung bzw. für den Ehegatten, der weniger verdient als der andere) werden schematisch folgende Steuersätze amtlicherseits voreingetragen: Stkl. 1 – 33% 1a – 32% 1a.1 – 30% 1a.2, 1a.3, ... – 0% 2 – 19% 2.1 – 15% 2.2., 2.3. ,... – 0%
Der Steuereinbehalt ist nicht definitiv, sondern wird später durch den Lohnsteuerjahresausgleich ausgeglichen. Wer glaubt, dass die amtlich voreingetragenen Steuersätze sowie die auf der 2. Karte fehlende Arbeitswegpauschale nicht den realen Gegebenheiten entsprechen, kann beim Lohnsteueramt eine Änderung der eingetragenen Beträge beantragen. Auch hier schlägt dann mit dem Jahresausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung die Stunde der Wahrheit.
vgl. CEPL, Les salariés et leurs impôts, 3-2005