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Forum / Allgemeines

Geplante Änderungen in der Krankenkasse  

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Grenzer
43 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, ob sich jemand über die geplanten Änderungen in der Krankenkasse in Deutschland auskennt. Mich interessiert hierbei die Position der Grenzgänger. Beispiel: Sind wir Grenzgänger auch verpflichtet 10€ pro Quartal an die Krankenkassen zu entrichten, wenn jemand aus unseren Familien zum Arzt muß? Falls jemand eine Antwort auf diese Frage hat, bitte antworten.

Gruss, Grenzer


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Grenzer,

wenn Du Deine Leistungen über die deutsche Krankenkasse beziehst, dann hast Du auch als "Grenzer" die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen in Deutschland gesetzlich Versicherten. Du musst also auch ggf. 10 € zahlen. Sollte aber für den vergleichsweise geringen Beitragssatz in Lux. für einen Grenzgänger zu verkraften sein. Alternativ steht Dir ja auch frei, in Lux. zum Arzt zu gehen und dort abzurechnen (siehe diverse Hinweise in diesem Forum).

Gruss MischMasch


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max
21 Messages

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21 Jahren  ago  

noch ne Frage, kann ich als Grenzgänger zu einem Deutschen Arzt gehen, mir dort ein Rezept holen, und dieses Deutsche Rezept in LUX einlösen?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

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21 Jahren  ago  

Im Prinzip kannst Du mit Deinem deutschen Rezept problemlos zu einer lux. Apotheke gehen, aber.. - Du must dann jedoch alles selbst bezahlen, d.h Deine Kosten kriegst Du dann nicht in D und nicht in L ersetzt. - meistens heissen die Medikamente in L aber irgendwie anders (auch vom gleichen Hersteller). Da sollte der Arzt dann schon den Wirkstoff oder gleich den Namen des lux. Medikaments aufschreiben. In einigen Fällen lohnt es sich aber trotzdem, wenn man sowieso selber zahlen muss. Z.B. bei manchen Impfstoffen. Die sind in Lux meistens billiger.

.. ansonsten .. fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Das sehe ich etwas anders. Nach meinem Kenntnisstand besteht generell die Wahlfreiheit, wo man sich die Sachleistungen besorgt. Dann kommen allerdings die kleinen Unterschiede: Wenn bei einer luxemburger Apotheke das Rezept nicht von einem "konventionierten" (Vertrags-) Arzt ausgestellt ist, muss der Patient in Vorleistung treten, das heißt bar berappen. Wenn in Deustchland eingekauft wird und über eine deustche Krankenkasse abgerechnet wird, muss nur der Eigenanteil gezhalt werden (den kann es auch in Luxemburg geben). Außerdem gibt es Untesrchiede in der Liste der zugelassenen bzw. bezahlten Leistungen (evtl. auch in Höhe). Wer das alles genau weiß, kann sofort bei der Luxemburger Krankenkasse anfangen. Daher auch Vorsicht bei Auskünften von Apothekern!


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Peter4
24 Messages

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21 Jahren  ago  

Frage doch einfach mal per E-Mail nach: http://www.spd.de und schreibe ins Forum was unsere Regierung geantwortet hat.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Fakt ist wohl, dass diese es selbst noch so genau weiß. Und dann kommt noch der Bundesrat. Wetten abzuschließen wäre allerdings möglich.