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Forum / Allgemeines

gemeinsame Veranlagung(eheähnliche Gemeinschaft)  

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heryraoul
30 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hi,

habe letztens hier gelesen das man eine Eheähnlcihe gemeinschaft beim Jahresausgleich berücksichtigen kann.Ist das wirklich so???Bin mit meiner Freundin verlobt und wohnen das ganze Jahr schon unter gleicher Adresse. Wénn ja, wie geht das von statten???

Gruss


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Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Die eheähnliche Gemeinschaft muss als "Partnerschaft" standesamtlich eingetragen sein.

Wenn es um die Steuer geht, fängt Partnerschaft erst an, edito du 15/01/2008 Die Gleichbehandlung mit ansässigen Steuerpflichtigen kann auch für eingetragene Partner beantragt werden http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=2070