Guten Tag,
habe in Deutschland ueber Versorgungsamt GdB erhalten. Wo und wie erhalte ich in Luxemburg die GdB.
Zander
Es ist ein Antrag auf Anerkennung über die ADEM einzureichen. ABER: 1. Grenzgänger werden nie als behindert anerkannt (aus Prinzip) 2. nach dem ersten negativen Bescheid muss man Einspruch erheben 3. nach dem zweiten negativen Bescheid muss man wieder Einspruch erheben 4. nach dem letzten negativen Bescheid muss man vor Gericht ziehen 5. hier erhält man (nach ca. 2 Jahren) manchmal sein Recht
NB: unter 50 % in Deutschland braucht man in Luxembourg keinen Antrag zu stellen - das ist nämlich so gut wie aussichtslos
Trotzdem viel Erfolg!
Es kommt wohl vor allem darauf an, wozu das Ganze dienen soll (Steuer, Zusatzurlaub, ...) d.h. bei welcher Behörde bzw. nach welchem Gesetz diese Bescheinigung vorgelegt werden soll (denn einen universell gültigen sog. "Behindertenausweis" kennt man hierzulande gar nicht).
Ich würde empfehlen, sich beim Ärztl. Kontrolldienst diesbezüglich zu erkundigen, da man im Zweifelsfalle sowieso nicht am Amtsarzt vorbekommt, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=541
so ein quatsch.
Natürlich kannst du dir direkt einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte in Luxemburg eintragen lassen. Hat bisher immer funktioniert. Was soll das mit dem Arbeitsamt, versteh ich gar nicht. Einen normalen Antrag auf zusatzeintragung auf steuerkarte und die dann mit der Karte und der bescheinigung über GdB an die RTS schicken. gruß Jack
Also ich habe hier ja nur meine Erfahrung und die von einem anderen Bekannten wiedergegeben. Mein erster Antrag wurde rundweg abgelehnt und mein Einspruch auch (aufgrund von Aktenlage, gesehen habe ich von der Kommission nie jemanden). Nachdem ich dann ziemlich frustriert war, kam ich über diese Seite in Kontakt mit einem Leidensgenossen, dem es auch so ging. Der ist jedoch im Gegensatz zu mir vor Gericht gegangen und hat folgendes erlebt:
Frage Richter an Leidensgenossen: Wieviel Prozent haben Sie in Deutschland? Antwort L: 70 Frage R an L: Und in Luxembourg? Antwort L: Null Einspruch eines Mitgliedes der Kommission: Stimmt nicht, er hat von uns 8% bekommen. Frage R an K: Aufgrund welcher Untersuchung? Antwort K: Aufgrund von Aktenlage Frage R an K: Sie haben den Mann also noch nie vorher gesehen????????
Das Ende vom Lied war dann, dass mein Leidensgenosse zum Ärztlichen Dienst geschickt wurde, von dem 50% anerkannt bekam und dadurch zu 6 Tagen Sonderurlaub kam (natürlich NICHT rückwirkend, obwohl das Ganze 2 Jahre lief). Nachdem ich dieses Jahr auf 50% in Deutschland eingestuft worden bin, werde ich wieder einen Antrag stellen; bereite mich jedoch auf einen langen, langen Disput mit der ADEM vor.
Gleichzeitig möchte ich allen, die einen Antrag stellen wollen, von vorneherein sagen, dass sie zwar mit erheblichem Widerstand seitens der ADEM rechnen sollen, aber schlussendlich vor Gericht dann doch Recht bekommen können!
Ich habe den leichten Eindruck, dass hier Einiges durcheinander läuft.
Mir ist bis jetzt noch immer nicht klar geworden, wer wo was geltend machen will. Und das scheint mir aber der springende Punkt bei der ganzen Sache zu sein!
Wo bzw. bei welcher Stelle will man was mit einer Behinderung beantragen?!
Weiß nicht woher obiwan seine Infos hat ... Ich hab in D GdB 10 und in L GdB 30 bekommen, ohne negativen Bescheid, ohne Einspruch und ohne Klage, und das innerhalb einiger Wochen. Vielleicht kommt es auf die Krankheit an. @ Zander: Was für ne Krankheit haste denn, wenn ich fragen darf?