Von einer Freundin habe ich erfahren das man bei nichtantreten von Elternzeit auch als Grenzgänger ein Recht hat auf Auszahlung eines bestimmten Betrages hat . Stimmt das und hat schon jemand Erfahrung damit ???
Von einer Freundin habe ich erfahren das man bei nichtantreten von Elternzeit auch als Grenzgänger ein Recht hat auf Auszahlung eines bestimmten Betrages hat . Stimmt das und hat schon jemand Erfahrung damit ???
Das nennt man Erziehungsgeld und dazu gibt es unzählige Threads. Einfach mal ein bisschen in dieser Ruprik rumsuchen.
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