Hallo zusammen! Ich werde Ende September nach 13 Monaten in Luxemburg meinen Job dort verlieren. Wie verhält es sich nun mit den Formalitäten? Ich wohne in Deutschland. Muß ich mich in Deutschland und/oder Luxemburg arbeitslos melden? Ich weiß, daß man in Luxemburg 1 Jahr lang 80% des letzten Nettogehaltes Arbeitslosengeld bekommt. Trifft dies auch auf uns Grenzgänger zu oder bekommen wir nur die in Deutschland üblichen 60%? Ich habe irgendwo gelesen, daß es ein Abkommen mit den Luxemburger Behörden gibt, daß diese 3 Monate lang die Differenz zum deutschen Arbeitslosengeld überweisen. Stimmt das? Ich bedanke mich schon einmal Voraus für Eure Hilfe! Sabine
Arbeitslos melden bei dem Arbeitsamt bzw. Arbeitsagentur, die für den Wohnort zuständig ist. Das ist für den dt. Grenzgänger, der in L beschäftigt ist/war, in D. Dort wird man nach dem dt. System behandelt. (Die 3 Monate zahlt ADEM Luxemburg an das AA Trier. Davon sehen tut der Genzgänger selöbst nichts.) Wenn man sich in D meldet, muss man ein Formuoar vorlegen, das die Beschäftigungszeit in L dokumentiert (von Arbeitgeber in L/ ADEM). Es ist ggf. zu prüfen, ob man aus dem Beschäftigungsverhältnis in L Anspruch auf eine Entschädigung hat wg. vorzeitiger Vertragsbeendung. Man kann sich bei ADEM auch für eine neue Stelle in L Arbeit suchend eintragen lassen.
das formular E301 hat man doch nur, soweit ich weiß, wenn man in D arbeitslos ist, dort wohnt und anspruch auf leistung hat. dann kann man von D aus für 3 Monate mit dem formular E301 in EU Ländern auf arbeitssuche gehen und bekommt in dem jeweiligen EU Land weiter leistung. soweit ich weiß, ist sabine nicht mit E301 hier in L.
http://www.adem.public.lu/forms/demandeurs/attestation_e301/cert-trav_e301.pdf
Um das E 301 zu erhalten, muss man das unter dieser Adresse herunterladbare Formular vom letzten luxmeburgsichen Arbeitgeber ausfüllen lassen und an ADEM - Serice Maintien de l'Emploi schicken.
Schade, daß der Job verloren ging. Aber Kopf hoch und schnellstens mit einer neuen Jobsuche anfangen. Gehe zum dt. Arbeitsamt, dir sagen dir was sie brauchen. ( E301 und dt. Steuerkarte) Du kannst dich bei der ADEM arbeitssuchen melden, aber es wird nichts kommen. So, und nun sei mal gespannt wieviel Arbeitslosengeld du in D. erhalten wirst ?!! Greif schon mal zum Taschentuch. Tut mir leid aber es ist so beschissen. Viel Glück bei einer neuen Jobsuche.
Es ist auch interessant. Z.B. Ich hatte vorher 3 Jahre in L gearbeitet, danach (ununterbrechlich) bin ich beim neuen AG, und dann nach 6 Monaten Probezeit gekündigt. Wem soll ich die Form E301 vorlegen? Der letzte AG kann es nur für die 6 Monaten bei ihm ausfüllen. Dies ist aber weniger als 26 Wochen.