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Forum / Allgemeines

Gehören Cheques Repas zu Sachbezügen? + Frage zu Werbungskosten  

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Masipulami
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bekomme ab Oktober jeden Monat Cheques Repas. Ich wollte mir eben mal mein Netto-Gehalt mittels Gehaltsrechner ausrechnen lassen. Dort muss man ja die Sachbezüge angeben. Muss ich dort dann bei den Sachbezügen die Cheques Repas in Höhe von insgesamt 151,20 € angeben?

Und noch eine Frage: Ich fahre jeden Tag 40 km zur Arbeit. Welchen Betrag muss ich in dem Fall dann genau bei den Werbungskosten eingeben? Also wie berechnen sich diese?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Viele Grüße und einen schönen Sonntag noch, Masipulami


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Für den vom Arbeitgeber übernommenen Anteil müssen weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. http://www.sodexho.lu/de/cheques_repaslux_coin.htm


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Masipulami
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17 Jahren  ago  

Ah, das ist ja schon mal sehr gut! 🙂

Und wie verhält es sich mir den Werbungskosten? (siehe meine zweite Frage)


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Masipulami
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17 Jahren  ago  

Weiß das wirklich keiner mit den Werbungskosten?

Wäre ja schon dankbar für nen Link, wo ich genau nachsehen könnte was ich bei den Werbungskosten angeben kann wenn ich jeden Tag Hin- und Rückweg zusammen 90 km fahren muss.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Die Berechnung

Einer Entfernungseinheit entsprechen pro Jahr 99 €.

Es werden mindestens 4 Entfernungseinheiten (396 €) und höchstens 30 (2.970 €) berücksichtigt.

In der Steuertabelle, die bei dem Einbehalt von Lohnsteuer zugrunde gelegt wird, ist bereits eine „FD“ von 4 Einheiten eingearbeitet. Daher werden Entfernungen unter 5 Einheiten auf der Hauptsteuerkarte überhaupt nicht eingetragen.

Wenn die Zahl der Entfernungseinheiten (X) darüber liegt, wird eingetragen:

(99 € * X) – 396 €

Beispiel:

Mersch – Luxemburg Stadt = 15 Einheiten

(15 * 99 €) – 396 € = 1.089 €

Die 396 € werden abgezogen, da sie bereits bei der Steuerabzugstabelle berücksichtigt wurden. Eingetragen werden demnach also 1.089 €.

Arrêté ministériel du 15 novembre 2005 portant modification de l’arrêté ministériel du 28 décembre 1990 portant publication des unités d’éloignement déterminant les frais de déplacement déductibles en matière d’impôt sur le revenu, page 3030 http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2005/1910612/1910612.pdf


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Masipulami
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17 Jahren  ago  

Sorry, wenn ich noch mal blöd fragen muss, aber ich glaub ich habs leider immer noch nicht ganz verstanden.

Welchen Betrag muss ich denn dann im Gehaltsrechner eintragen, um rauszubekommen, was ich monatlich netto hab? Wären das dann in deinem Bsp. die 1089 €? Oder beziehen die sich bei deinem Beispiel auf das ganze Jahr?

Danke auch für den Link. Ich fahre jeden Tag von Orscholz nach Luxemburg (Howald). Da ich über Remich fahre, gehe ich mal davon aus, dass ich den Eintrag dafür aus dem PDF nehmen muss. Das wären dann 18.

Also nach deiner Rechnung: (18 * 99€) - 396 € = 1396 €

Muss ich diese 1396 € dann im Gehaltsrechner bei den Werbungskosten angeben, um mein monatliches Netto auszurechnen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Es zählen nicht die gefahrenen km, sondern die laut amtlicher Entfernungstabelle (legilux).

Wenn im Steuerrechner mit dem Monatseinkommen gerechnet wird, muss man die monatliche Pauschale einsetzen.


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Masipulami
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17 Jahren  ago  

Und wie hoch wäre dann in meinem oben beschriebenen Fall die einzusetzende monatliche Pauschale?

Genau das ist ja gerade mein Problem bzw. das, was ich gerne wissen möchte.


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sausesepp
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17 Jahren  ago  

Hi,

die 210, die da angegeben sind, die passen schon, bei mir und unzähligen Kollegen stehen 214 Werbungskosten pro Monat, wir wohnen alle in Trier, sind auch etwa 40-45 Kilometer.

Gruss


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Masipulami
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17 Jahren  ago  

Ah ok!

Na dann mal besten Dank euch beiden für die vielen Infos!