Der Steuerrechner berücksichtigt in der Tat nicht die Anhebung des Beitrags zur Krankenkasse.
as ist aber insoweit nicht sehr tragisch, da dieser Rechner auch nur als Grobinfo gedacht ist.
Es gibt einen präziseren Online-Steuerrechner von der Steuerverwaltung.
Der setzt indes voraus, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen einzusetzen ist,
also grob gesagt das, was nach Absetzung aller möglichen Dinge bei der Steuererklärung als zu versteuern übrigbleibt.
Bei den Tabellen (monatlich/stündlich/Einmalzahlung) zum Lohnsteuereinbehalt muss man wissen, dass 4 Entfernungseinheiten Arbeitsweg, die jeder bekommt, schon eingerechnet sind und sie vom Salaire semi-net ausgehen, d.h. Brutto minus Sozialabgaben.