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Forum / Allgemeines

Gehaltsrechner, Kinder, Steuerfreibetrag  

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Fatzbeidel
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21 Jahren  ago  

Hallo, bin geschieden und habe 2 Kinder, die jedoch bei meinem Expartner leben. Werden die Kinden (beispielsweise bei der Nutzung des Gehaltsrechners) in Luxemburg anerkannt ? Kann ich Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen ? Vielen Dank im Viraus für die Info...


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Manni
129 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

wenn die Kinder nicht bei Dir angemeldet sind (Meldebescheinigung), bekommst Du sie auch nicht auf die Lohnsteuerkarte, dann kommst Du in die Steuerklasse für Ledige. Es gibt aber eine Sonderregelung: Bis zu 3 Jahren nach Scheidung wirst Du steuerlich noch als verheiratet angesehen ! Unterhaltszahlungen sind nach Scheidung grundsätzlich abzugsfähig, Einzelheiten weiß ich jedoch keine.

Gruß Manni


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0815
23 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo, ich bin zwar nicht verheiratet gewesen, aber zahle Unterhalt für ein Kind. Hierfür kannst Du Dir einen nicht unerheblichen Freibetrag eintragen lassen auf der Lohnsteuerkarte. Als Nachweis musst Du Auszüge von den letzten Unterhaltszahlungen in Kopie senden und Deine Lohnsteuerkarte. Das ganze ans Lohnsteuerbüro RTS. Ruf aber vorher an, die schicken Dir dann ein vorgefertigtes Formular zu. Du bekommst auch alle nötigen Auskünfte, wenn Du freundlich fragst. Habe nur gute Erfahrungen gemacht. Telefon RTS 00352 408 001. Viel Erfolg


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo, mein Mann arbeitet in D, er hat in D ein 1/2 Kind auf der Steuerkarte. Den Unterhalt für das Kind kann ich doch auch in L bei meiner Steuererklärung eintragen bzw. kann ich das Kind schon direkt auf die Steuerkarte eintragen lassen? Vielen Dank und noch ein gutes neues Jahr. Bridges