Im Gehaltsrechner ist ein Steuerfreibetrag von 210,- EUR voreingestellt. Ist dieser pauschal oder rechne ich das Gehalt besser aus, indem ich dort 0,- EUR einsetze?
Vielen Dank!!
Da das Steuerrecht für das kommende Jahr mit dem Staatsbudget beschlossen wird, das soeben abgestimmt wird, ist das zu Jahresende stets ein Wettlauf mit der Zeit, vor allem auch für die Steuerverwaltung, die das Ganze praktisch ausführen soll. Da bisher schon die erforderlichen Formulare immer auf den letztren Drücker herausgekommen sind, rechne ich für die Réforme fiscal 2008 umso mehr für erheblichen Verzögerungen praktischer Art (es sei denn, es geschehen 2008 irgendwelche Wunder).
Abgesehen von dem Hin und Her mit dem Kinderbonus und Kinderfreibtrag (freilich nur für diejenigen, die steuerrechtlich KInder haben), soll allgemein der Tarif für alle um 6% gesenkt werden. Der Vergleich Steuertarif 2002 mit 2008 wird auszugsweise in Beispielen angeboten unter http://www.impotsdirects.public.lu/archive/newsletter/2007/nl_101007/tarifs.pdf
"Revenu imposable ajusté annuel" = zu versteuerndes jährliches Einkommen (nach Abzug aller gewöhnlichen Abschläge und absetzbaren Ausgaben) (vgl. "Wie wird Ihr in Luxemburg zu versteuerndes Einkommen bestimmt?", http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html )
"Impôt total dû (Fonds pour l'emploi compris)" = Gesamtbetrag der geschuldeten Einkommensteuer (inkl. Abgabe für den Fonds für Beschäftigung)