logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Gehaltauszahlung  

Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Gibt es ein Gesetz, wann der AG dem AN sein Gehalt ausbezahlt haben muss? Ich bekomme meinen Lohn (als employée privée) ziemlich unregelmässig, meistens jedoch 2 Wochen nach dem betreffendem Monat. Diese unregelmässigkeit macht mir manchmal ein paar finanzielle probleme... Kann mir jemand helfen?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag?


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Im Arbeitsvertrag steht nichts davon, ich dachte, das dies vielleicht irgendwo in einem Vertrag der "employé privé" stehen würde, aber ich habe bislang nichts im internet gefunden...


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Nach Guy Castegnaro, Droit du Travail verjähren die Ansprüche erst nach Ablauf von 3 Jahren. Hilft aber auch nicht in dieser Frage weiter...


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Dann muss ich einfach mal mit meinem AG sprechen ob mein Gehalt net ende des monats ausbezahlt werden kann... danke trotzdem Meffo


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Das Datum der Gehaltsauszahlung soll im Vertrag drin stehen. Üblicherweise zum 1. oder 15. jeden Monats

Wenn das Geld unregelmässig kommt hat deine Firma wohl finanzielle probs würde ich annehmen.

Da hast beim unterschreiben gepennt ;o) Gruss Serge


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wenn man gesetzliche Bestimmungen sucht, so sollte man wohl hier (www.legilux.lu) nachschauen:

-) das abgeänderte Gesetz vom 24.5.1989 über Arbeitsverträge, -) der abgeänderte Text vom 5.12.1989, der die gesetzlichen Bestimmungen zu Dienstverträgen für Angestellte enthält

Übrigens habe ich hier ein Beispiel eines Arbeitsvertrags vorliegen, da heißt es klipp und klar:

"Vergütung: ...

Die Auszahlung wird vor Monatsende durch Überweisung auf Ihr Konto vorgenommen."


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Ja, ich habe da noch was vom Droit aus der schule in errinerrung gehabt, dass es als "employé priv´´e" sowas wie ein "Kollektivvertrag" gibt... na dann ruf ich glaub ich mal noch bei der cepl an ob die mir vielleicht noch einen tip geben können.... Danke jedenfalls


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Einen Kollektivvertrag, der für alle Angestellten gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Es gibt hier nur drei Möglichkeiten: 1. für Angestellte eines bestimmten Unternehmens, 2. für Angestellte aus einer bestimmten Branche, 3. es gibt überhaupt keinen Kollektivvertrag.

Am besten die Gewerkschaft fragen, die im Unternehmen oder in der Branche vertreten ist.


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Das ist ja dann wohl die chambre des employés privés... Hab noch was bei der itm gefunden: http://www.itm.etat.lu/droit/de/3/9/1.htm

Und hab übrigens doch was in meinem Vertrag stehen (ist erst vor 3 Monaten erneuert wurden, und hatte den falschen geschaut): "Der Lohn wird am Ende des Monats ausgezahlt, unter Einbehalt der durch das Gesetz vorgesehenen sozialen und steuerlichen Abgaben"

Dann müsste ich das ja ohne grossen Tara hinbekommen...

Danke nochmals an alle


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wann der Monat zu Ende ist, dürfte ja wohl einhellig zu klären sein...

Und wenn die Firma Probleme mit der Abrechnung hat, kann man sich ja notfalls auf eine Vorschusszahlung verständigen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Der Link ist nicht schlecht.

Vor allem folgender Paternalismus:

"§ 4 ZAHLUNGSORT Für Arbeiter sieht das Gesetz vor, daß die Zahlung des Lohnes nicht in Gastwirtschaften, Getränkeausschänken und Ladengeschäften erfolgen darf."

Angestellte saufen eben nicht.