Gibt es ein Gesetz, wann der AG dem AN sein Gehalt ausbezahlt haben muss? Ich bekomme meinen Lohn (als employée privée) ziemlich unregelmässig, meistens jedoch 2 Wochen nach dem betreffendem Monat. Diese unregelmässigkeit macht mir manchmal ein paar finanzielle probleme... Kann mir jemand helfen?
Wenn man gesetzliche Bestimmungen sucht, so sollte man wohl hier (www.legilux.lu) nachschauen:
-) das abgeänderte Gesetz vom 24.5.1989 über Arbeitsverträge, -) der abgeänderte Text vom 5.12.1989, der die gesetzlichen Bestimmungen zu Dienstverträgen für Angestellte enthält
Übrigens habe ich hier ein Beispiel eines Arbeitsvertrags vorliegen, da heißt es klipp und klar:
"Vergütung: ...
Die Auszahlung wird vor Monatsende durch Überweisung auf Ihr Konto vorgenommen."
Einen Kollektivvertrag, der für alle Angestellten gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Es gibt hier nur drei Möglichkeiten: 1. für Angestellte eines bestimmten Unternehmens, 2. für Angestellte aus einer bestimmten Branche, 3. es gibt überhaupt keinen Kollektivvertrag.
Am besten die Gewerkschaft fragen, die im Unternehmen oder in der Branche vertreten ist.
Das ist ja dann wohl die chambre des employés privés... Hab noch was bei der itm gefunden: http://www.itm.etat.lu/droit/de/3/9/1.htm
Und hab übrigens doch was in meinem Vertrag stehen (ist erst vor 3 Monaten erneuert wurden, und hatte den falschen geschaut): "Der Lohn wird am Ende des Monats ausgezahlt, unter Einbehalt der durch das Gesetz vorgesehenen sozialen und steuerlichen Abgaben"
Dann müsste ich das ja ohne grossen Tara hinbekommen...
Danke nochmals an alle