In L nennt sich das Kollektivvertrag.
Die Gewerkschaft für den Straßentransport findet sich unter http://www.acal.lu/ger/home/
Der Arbeitgeber, der durch einen Kollektivvertrag gebunden ist, ist verpflichtet, den Beschäftigten den Text des Kollektivvertrags zur Verfügung zu stellen.
Denn der Kollektivvertrag ist dann Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Du kannst natürlich auch die Gewerkschaft dazu befragen, die den Kollektivvertrag abgeschlossen hat.
Kollektivvertrag für den gewerblichen Straßengüterverkehr, edito du 04/07/2006
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1460