Hallo , ich komme aus Trier und schließe bald meine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik ab. Ich wollte mich anschließend in luxemburg um eine Stelle in meiner Branche bewerben. Nun wollte ich einige Punkte mit Hilfe erfahrener Arbeitnehmer klären. -Einstiegsgehalt in der Branche Brutto/Netto. -Für wen der aktuelle Mindestlohn gilt und wie der angegeben ist Brutto oder Netto -Und weitere Dinge auf die man beim Vertrag achten muss bzw. sollte.
Hallo Nice,
ich bin nicht in der Branche tätig, aber vielleicht hilft dir dieser Gehälterspiegel weiter:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=salairoscope
Die Gewerkschaften (z.B. LCGB, OGBL) geben auch Auskünfte über das tarifliche Einstiegsgehalt in deiner Branche.
Löhne werden immer brutto angegeben und verhandelt.
Eine Umrechnung von brutto in netto kannst du z.B. hier vornehmen:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=salairoscope
Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2014 beläuft sich der gesetzliche Mindestlohn auf 1.921,03 € pro Monat. Dieser Mindestlohn betrifft die so genannten „nicht qualifizierten” Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für jüngere Arbeitnehmer liegt der gesetzliche Mindestlohn für die Altersgruppe 17 bis 18 Jahre bei 1.536,82 € und für die Altersgruppe der 15 bis 17-Jährigen bei 1.440,77 €.
Qualifizierte Arbeitnehmer erhalten einen Zuschlag von 20%, also einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 2.305,23 €.
Gilt als qualifizierter Arbeitnehmer: • Der Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, der eine Berufsausbildung beinhaltet, die durch ein offizielles staatlich anerkanntes Abschlussdiplom belegt ist. Als anerkanntes Diplom betrachtet man staatlich anerkannte Diplome, die mindestens der schulischen Ausbildung der Technischen – oder Berufsschule des Sekundarschulwesens entspricht (CATP).
• Der Arbeitnehmer, der über ein Zertifikat manueller Fähigkeiten verfügt und eine Berufs-Praxis von mindestens 2 Jahren in diesem Bereich nachweisen kann.
• Der Arbeitnehmer, der über ein Zertifikat praktischer oder technischer Art verfügt (CITP), muss nach einer Praxis von mindestens 5 Jahren in dem Beruf für den das Zertifikat ausgestellt wurde, als qualifizierter Arbeitnehmer betrachtet werden.
• Mangels Zertifikat, der Arbeitnehmer, der bei demselben Arbeitgeber eine Berufspraxis von mindestens 10 Jahren nachweisen kann.
Der Arbeitsvertrag in Luxemburg unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von einem deutschen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsvertrag muss in zweifacher Ausführung verfasst werden, das erste für den Arbeitgeber, das andere für den Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag muss auf jeden Fall folgende Punkte enthalten: • Die Identität der Parteien • Das Datum des Beginns der Vertragsausführung • Der Arbeitsort • Die Art der Beschäftigung • Die Arbeitsdauer und die normalen Arbeitszeiten • Den Basislohn und eventuelle Zuschläge • Die Dauer der eventuellen Probezeit • Die Urlaubsdauer • Die Dauer der Kündigungsfristen • Andere abweichende oder zusätzliche Klauseln • Gegebenfalls die Angabe des gültigen KAA
Achtung: Laut Rechtsprechung wird ein nicht schriftlich verfasster Vertrag als unbefristeter Vertrag ohne Probezeit angesehen.
Informationen zum Arbeitsvertrag findestdu u.a. hier:
http://deutschegrenzgaenger.lu/de/droit-du-travail/formes-de-contrat-de-travail/
Ich hoffe, die Antwort war schnell und hilfreich für dich.