den kannst du erst machen wenn das Kind da ist. In den Antrag mußt du nämlich das Geburtsdatum des Kindes reinschreiben und den weißt du ja erst definitiv wenns da ist. ( habe auch erst Termin am 09.11.07) Hast du den Antrag denn schon bekommen?Wenn nicht, bei der Familienkasse musst du den anfragen. Geht wohl auch per Fax. Und deine Frau / Freundin muß sich den von der Frauenärztin ausfüllen lassen. Aber ACHTUNG die angegebenen Zeiten für die Untersuchungen müssen GENAU eingehalten werden sonst gibbet nix.zb eine Untersuchung muss in den ersten 2 Wochen des 6ten Monats gemacht werden . oder beim Zahnarzt muss man spätestens bis Ende des 5ten Monats gewesen sein usw. ( Antrag ist auf Französich, falls du nicht klarkommen SOLLTEST kannst du ja mal bescheid sagen ich habe die Übersetzung der genauen Zeiten )
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Hallo Nadine, Hab schon alles, nach sehr langem kämpfen bekommen (etliche Faxe, Briefe, und nach einem eingeschriebenen Brief hatts dann geklappt) Die Zeiträume haben alle gepasst. Danke für deine Französischhilfe, ist lieb, aber meine Mutter ist französin.... Falls du auch sonst noch Fragen hast: [email protected]
Hallo Nadine, habe gestern die Anträge für die vorgeburtliche Zulage (per Fax) beantragt. Kann also noch dauern, bis ich Post bekomme 🙂 Trotzdem möchte ich gerne keine der einzuhaltenden Fristen verpassen. Könntest Du mir daher bitte die Fristen nennen bzw. gleich die Übersetzung der genauen Zeiten zukommen lassen? Vielen Dank! kesta
Bitte schön: Frauenarzt: 1. Examen --> vor dem Ende des 3.Monats 2. Examen --> spätestens in der zweiten Woche des 4.Monats 3. Examen --> während dem 6. Monat 4. Examen --> während den zwei ersten Wochen des 8.Monats 5. Examen --> bis zur zweiten Woche des 9.Monats
Zahnarzt --> vor dem Ende des 5.Monats
Es sprechen jedoch auch mind. zwei Punkte dafür: (1) auf dem Antrag kann man Familienstand "ledig" ankreuzen! (2) in der Broschüre der CNPF ist als Empfänger der geburtlichen und nachgeburtlichen Zulagen im ersten Fall "Mutter / Erziehungsberechtigter" und im zweiten Fall "Erziehungsberechtigter" angegeben. Da wir die gemeinsame Sorge haben, zähle ich mich als Grenzgänger dazu!
Hi Maennes Das Formular ist noch das alte , bevor Grenzgänger das auch bekommen haben. Deshalb steht ja auch da das du nen Stempel vom Meldeamt Luxembourg brauchst das du in Lux lebst!! Das kanst du ja auch nicht einhalten wen du in D lebst! Aber dann versuch es halt und du wirst ja merken ob es klappt.So wie David es auch macht. :o) Viel Glück auf jeden Fall Nadine
Hallo David ja wenn deine Mutter Französin ist wird sie es wohl BISSCHEN besser übersetzen können als ICH! :o) Ich hab es mir auch nur vom Chef übersetzen lassen (Die Übersetzung der Examen).Aber er hat das selbe gesagt wie deine Mama. Danke für deine e-mail adresse . Falls ich dann nochmal was nicht verstehe...... Wie willst du das denn machen mit dem Stempel der VG? Und hast du 2 oder 3 Anträge bekommen?? Gruß
Nadine
Hallo leute, bezüglich des Stempels der VG war ich persönlich bei der CNPF, dort hat man mir die betreffenden Felder (Wohnsitz in Lux. etc.) durchgestrichen und stadtdessen ein Formular E 401 (Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen) mitgegeben. Sogar auf Deutsch. Dies hat mein Ortsbürgemeister ohne Weiteres abgestempelt.
Hallo,
das findet man sogar im Netz. Und zwar hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_129/l_12920050523de00010047.pdf