Hallo , wir sind beide in L beschäftigt, habe eine tochter die 11/05 geboren ist. hat jemand ähnliche Vorraussetzungen und die Geburtlichen Zulagen schon beantragt und erhalten.Wir haben nämlich eine Ablehnung erhalten, weil wir nicht in L leben.
Dazu gibt es ein Statement weiter unten:
"Den Anspruch an der Geburtenzulage für Grenzgänger gibt es erst seit 2006. Also alle Kinder die in 2005 geboren wurden, erhalten die ersten beiden Zulagen nicht, da Luxembourg erst verpflichtet ist ab 2006 zu zahlen. Da die dritte Zulage aber erst ab Vollendung des 2. Lebensjahres fällig ist, sollte die 3. Zulage gezahlt werden müssen."
Es hat aber wohl schon mind. eine Ausnahme davon gegeben.
Gruss
Hallo. Also ich wollte mich auch informieren, da wir in November Nachwuchs kriegen. Ich arbeite in Lux. meine Frau nicht. Wir leben in Deutschland. Ich hatte mich an "Liewensunfank" gewandt. Hier Ihre Antwort: "es ist richtig, dass in Luxemburg eine Geburtszulage gezahlt wird, in drei Tranchen (vorgeburtlich, zur Geburt und nachgeburtlich) zu je 580,03 Euro (Index 668,46). Diese Tranchen stehen Personen zu, die entweder in Luxemburg leben und/oder arbeiten (Grenzgänger). Aus Ihrem Schreiben entnehme ich, dass nicht Ihre Frau, sondern Sie in Luxemburg arbeiten. Da die Zulage aber an Ihre Frau gekoppelt ist und sie weder in Luxemburg arbeitet noch lebt, haben sie dadurch leider keinen Anspruch auf diese Zulage." Also hast du laut Gesetz Recht auf die Zulage. Kann man in Deutschland auch Zulagen beantragen? David.
Hallo David, wüßte nicht,dass es in D eine solche Zulage gibt. Denke eher nicht, d wir die Schwangerschaftsvorsorge ja quasi als Pflicht haben und ich denke in L ist es als Anregung zum Dr zugehen Ich weiß nur dass ihr in D das Kindergeld beantragen müsst und dann mit dem Bescheid in L den Ausgleich beantragen könnt. Sonst müsstes du mit Genehmigung deines Arbeitgebers evtl Recht auf ein halbes Jahr Congé parentale haben. Sorry, dass ich dir nicht mehr weiterhelfen kann!!!
Hallo. Ich würd gern mal wissen wie das mit diesen ganzen geldern von lux läuft. Ich bin in lux am arbeiten meine frau war bis zur geburt in deutschland berufstätig. momentan beziehen wir kindergeld und elterngeld aus deutschland aber was habe ich für ansprüche in lux ???Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.