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Forum / Allgemeines

Geburtliche Zulagen  

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celia27
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17 Jahren  ago  

Hallo , wir sind beide in L beschäftigt, habe eine tochter die 11/05 geboren ist. hat jemand ähnliche Vorraussetzungen und die Geburtlichen Zulagen schon beantragt und erhalten.Wir haben nämlich eine Ablehnung erhalten, weil wir nicht in L leben.


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Kienzl
110 Messages

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17 Jahren  ago  

Dazu gibt es ein Statement weiter unten:

"Den Anspruch an der Geburtenzulage für Grenzgänger gibt es erst seit 2006. Also alle Kinder die in 2005 geboren wurden, erhalten die ersten beiden Zulagen nicht, da Luxembourg erst verpflichtet ist ab 2006 zu zahlen. Da die dritte Zulage aber erst ab Vollendung des 2. Lebensjahres fällig ist, sollte die 3. Zulage gezahlt werden müssen."

Es hat aber wohl schon mind. eine Ausnahme davon gegeben.

Gruss


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Sandy
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17 Jahren  ago  

ich würde auf jeden Fall mal vorsorglich per Einschreiben Widerspruch einlegen.


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celia27
3 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke für Eure Hilfe;-) Laut der Ablehnung liegt es daran, dass wir nicht in L leben.Soll der Einspruch einfach und formlos sein, oder meint Ihr es sollte bestimmtes drinstehen?


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David1976
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17 Jahren  ago  

Hallo. Also ich wollte mich auch informieren, da wir in November Nachwuchs kriegen. Ich arbeite in Lux. meine Frau nicht. Wir leben in Deutschland. Ich hatte mich an "Liewensunfank" gewandt. Hier Ihre Antwort: "es ist richtig, dass in Luxemburg eine Geburtszulage gezahlt wird, in drei Tranchen (vorgeburtlich, zur Geburt und nachgeburtlich) zu je 580,03 Euro (Index 668,46). Diese Tranchen stehen Personen zu, die entweder in Luxemburg leben und/oder arbeiten (Grenzgänger). Aus Ihrem Schreiben entnehme ich, dass nicht Ihre Frau, sondern Sie in Luxemburg arbeiten. Da die Zulage aber an Ihre Frau gekoppelt ist und sie weder in Luxemburg arbeitet noch lebt, haben sie dadurch leider keinen Anspruch auf diese Zulage." Also hast du laut Gesetz Recht auf die Zulage. Kann man in Deutschland auch Zulagen beantragen? David.


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celia27
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17 Jahren  ago  

Hallo David, wüßte nicht,dass es in D eine solche Zulage gibt. Denke eher nicht, d wir die Schwangerschaftsvorsorge ja quasi als Pflicht haben und ich denke in L ist es als Anregung zum Dr zugehen Ich weiß nur dass ihr in D das Kindergeld beantragen müsst und dann mit dem Bescheid in L den Ausgleich beantragen könnt. Sonst müsstes du mit Genehmigung deines Arbeitgebers evtl Recht auf ein halbes Jahr Congé parentale haben. Sorry, dass ich dir nicht mehr weiterhelfen kann!!!


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mailo
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17 Jahren  ago  

Hallo. Ich würd gern mal wissen wie das mit diesen ganzen geldern von lux läuft. Ich bin in lux am arbeiten meine frau war bis zur geburt in deutschland berufstätig. momentan beziehen wir kindergeld und elterngeld aus deutschland aber was habe ich für ansprüche in lux ???Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn Du in L beschäftigt bist, habt ihr auch Anspruch auf den Differenzbetrag aus L, um den das L-Kindergeld das D-Kindergeld übersteigt. Also Antrag auf Kindergeld in L stellen inkl. dem Beleg, was D an Kindergeld zahlt.


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mailo
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17 Jahren  ago  

Ja , das ist ja prima und wie sieht das mit den anderen zulagen aus wie mit den geburtzulagen ??? Oder haben wir da keinen anspruch drauf ???