Mir wurde die Geburtenzulage für meine Sohn (geb. 2004) nicht gewährt. Auf meinen Einspruch hin wurde mir folgendes Mitgeteilt: "Der Vorstand bestätigt, dass die Kasse auf freiwilliger Basis und für eine provisorische Dauer ab dem 01.01.2006 die Bezugsbedingungen des Wohnortes Luxembourg nicht mehr verlangt dies jedoch nur für Geburten ab dem 01.01.2006."
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Dann bin ich ja wenig zuversichtlich, dass sie mir gewährt wird. (Kind ebenfalls in 2004 geboren) Ich warte aber mal ab und werde das Ergebnis gebenenfalls ins Forum setzen. Ich habe das Formular vor ca. 2 Wochen losgeschickt! wie lange hat es denn gedauert bis du eine Antwort hattest? Viele Grüsse
Hallo butzel1, hatte die Formulare auch angefordert. Mein Sohn ist am 18.09.2006 geboren. Bekommen hab ich das Formular für nachgeburtliche Zulage auf Französisch und Deutsch, das Formular Demande dállocations familiales et de naissance leider nur auf Französisch, einen Antrag für die vorgeburtliche Zulage hab ich nicht bekommen. Wie hast du die Formulare ausgefüllt. Bin leider in der französischen Sprache nicht so fit. Oder gibts etwa auch deutsche Formulare? Wär toll, wenn du weiterhelfen könntest. Gruß eifelgaenger0815
Sorry, wenn das nicht direkt zum Thema passt.
Die Geburtenzulage erhält man doch nur wenn die Mutter in Luxemburg arbeitet. Wenn lediglich der Vater in Luxemburg arbeitet gibt es diese doch nicht.
Haben ne kleine Diskussion im Bekanntenkreis, könnt ihr diese aufklären.
Vielen Dank
EBen nicht mehr, für Kinder die NACH dem 1.1. 2006 geboren sind, weil die EU das als Ungerecht empfindet.
Ich habe Alle Fälle im Bekanntenkreis: Teilbewilligung, vor und nach 2006, mit/ohne Mutter in L arbeitend,...
Es ist wirklich vom Gutmut des Sachbearbeiters abhängig gewesen, aber jetzt hat wohl die Direktion von oben eingegriffen.