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Forum / Allgemeines

Geburtenzulage für Kinder ab 01.01.2006  

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bunnycz
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17 Jahren  ago  

Mir wurde die Geburtenzulage für meine Sohn (geb. 2004) nicht gewährt. Auf meinen Einspruch hin wurde mir folgendes Mitgeteilt: "Der Vorstand bestätigt, dass die Kasse auf freiwilliger Basis und für eine provisorische Dauer ab dem 01.01.2006 die Bezugsbedingungen des Wohnortes Luxembourg nicht mehr verlangt dies jedoch nur für Geburten ab dem 01.01.2006."


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butzel1
207 Messages

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17 Jahren  ago  

Dann bin ich ja wenig zuversichtlich, dass sie mir gewährt wird. (Kind ebenfalls in 2004 geboren) Ich warte aber mal ab und werde das Ergebnis gebenenfalls ins Forum setzen. Ich habe das Formular vor ca. 2 Wochen losgeschickt! wie lange hat es denn gedauert bis du eine Antwort hattest? Viele Grüsse


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eifelgaenger0815
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17 Jahren  ago  

Hallo butzel1, hatte die Formulare auch angefordert. Mein Sohn ist am 18.09.2006 geboren. Bekommen hab ich das Formular für nachgeburtliche Zulage auf Französisch und Deutsch, das Formular Demande dállocations familiales et de naissance leider nur auf Französisch, einen Antrag für die vorgeburtliche Zulage hab ich nicht bekommen. Wie hast du die Formulare ausgefüllt. Bin leider in der französischen Sprache nicht so fit. Oder gibts etwa auch deutsche Formulare? Wär toll, wenn du weiterhelfen könntest. Gruß eifelgaenger0815


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bunnycz
34 Messages

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17 Jahren  ago  

Nach ca. 8 Wochen habe ich den Ablehnungsbescheid bekommen. Am 31.08. habe ich dann Einspruch eingelegt, welcher am 27.09. vor dem Vorstand besprochen wurde. Das Ergebnis wurde mir aber erst am 24.10. mitgeteilt.


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bunnycz
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17 Jahren  ago  

Es wird nach meinem Kenntnisstand sowieso nur die nachgeburtliche Zulage gewährt.


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VWL
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17 Jahren  ago  

Sorry, wenn das nicht direkt zum Thema passt.

Die Geburtenzulage erhält man doch nur wenn die Mutter in Luxemburg arbeitet. Wenn lediglich der Vater in Luxemburg arbeitet gibt es diese doch nicht.

Haben ne kleine Diskussion im Bekanntenkreis, könnt ihr diese aufklären.

Vielen Dank


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

EBen nicht mehr, für Kinder die NACH dem 1.1. 2006 geboren sind, weil die EU das als Ungerecht empfindet.

Ich habe Alle Fälle im Bekanntenkreis: Teilbewilligung, vor und nach 2006, mit/ohne Mutter in L arbeitend,...

Es ist wirklich vom Gutmut des Sachbearbeiters abhängig gewesen, aber jetzt hat wohl die Direktion von oben eingegriffen.


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eifelgaenger0815
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17 Jahren  ago  

Hallo dirkangela, ich kämpf immer noch mit den französischen Formularen. Wie habt ihr das denn geregelt? Gruß eifelgaenger0815


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

was kann soll ich dir denn übersetzen?


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Sandy01
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17 Jahren  ago  

ist Geburtenzulage was anderes als Erziehungszulage? Auf dem Formular für Erz.zulage steht als Bezugsbedingung, daß die Familie ihren Wohnsitz in Lux. haben muß! Ist das nicht so?


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

für die Erziehungszulage NEIN!!! Für die Geburtenzulagen bis 2005 leider JA, danach wohl nicht mehr, dank EU-Urteil