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Forum / Allgemeines

Geburtenzulage für Grenzgaenger III  

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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Hallo an alle Betroffenen,

hier die neueste, unglaubliche Entwicklung zu diesem Thema!

Habe die ausgefüllten Formulare für die Geburtenzulage an die CNPF zurückgesandt. 2 Wochen später erhalte ich nun ein "nettes" Antwortschreiben:

Wir teilen Ihnen mit, dass wir die Kindergeldzahlungen eingestellt haben!

Begründung: Das Konto für die Kindergeldzahlung müsste erneut angegeben werden, da beide Partner das Kindergeld erhalten könnten. Dafür fehle die Unterschrift des Partners und man würde auch noch die Kopien der Personalausweise benötigen. Das Ganze unter Bezugnahme auf mein Schreiben (wegen Geburtenzulage).

Anmerkung des Autors: Wir erhalten das Kindergeld seit 11 Monaten auf dieses Konto und die Unterschriften und Kopien liegen der CNPF inzwischen mehrfach vor.

Nun liegt doch der Verdacht nahe, dass man sich mit bürokratischen Mitteln unfair zur Wehr setzt. Wenn man bedenkt, dass ich die Geburtenzulage beantrage und dafür dann als Antwort das Kindergeld gestrichen bekomme!

Unsere Steuerbeiträge sind gern gesehen, aber bei der geringsten, völlig normalen Leistungsinanspruchnahme muss man sich gleich als Sozialschmarotzer fühlen bzw. wird als solcher behandelt.

Habe nun das Formular wieder ausgefüllt zurückgeschickt. Mal gespannt, was nun kommt...

Warnung: anscheinend kann jede Anfrage bei der CNPF schnell nach hinten los gehen. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer kann einem bei Amtsmissbrauch überhaupt helfen?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn Sie glauben, dass Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt worden ist, können Sie einen schriftlichen Widerspruch gegen die Entscheidung an den CNPF-Vorstand richten.

Die Entscheidung des Vorstandes hinwiederum kann vor dem Schiedsamt (Conseil arbitral) der Sozialversicherungen angefochten werden.

Ein solches Verfahren ist kostenlos. Der Beistand durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Sie müssen beim Sekretariat des Schiedsamtes ein Schreiben in doppelter Ausfertigung – begründet und unterschrieben - einreichen, um gegen den Bescheid zu klagen.

Unterschreiben muss immer derjenige, an den der Bescheid gerichtet ist.

Wenn der Bescheid an beide Eltern ergangen ist, so müssen beide Eltern das Widerspruchsschreiben unterzeichnen.

Die Frist für Ihren Einspruch bzw. Rekurs beträgt jeweils 40 Tage, und das gerechnet vom Tag an, an dem der Bescheid der CNPF per Einschreiben Ihnen zugestellt worden ist.


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neudalux1
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18 Jahren  ago  

Wow, ist ja der Hammer. Nun, da überlegt man sich schon ob man die Geburtenzulage beantragt oder nicht.

<joke ein> Das ganze könnte natürlich auch ein Fake-Eintrag der CNPF sein um weitere Anträge auf Geburtenzulage abzuwehren </joke aus>

Ich meine, man kann doch nicht das KG streichen nur weil man was anderes beantragt - dann könnte doch eigentlich nur dieser Antrag abgelehnt werden. Was hat das mit dem KG zu tun. Ich raffs nicht.

Gibt es weitere Erfahrungen ? Was wenn man da hinfährt in deren Büro und dort direkt mit den Leuten spricht.


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alsund
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18 Jahren  ago  

Hallo Kienzl, da wird ja mit harten und unfairen Mittel gekämpft. Wo hast du die Formulare/Vordrucke denn her bekommen? Ich hatte bis jetzt die Geburtenzulage nur formlos beantragt,


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Aufgrund ähnlicher Erfahrungen (Streichung des Kindergeldes bei Anfragen wegen irgend etwas anderem) habe ich die Änderung meiner Hausnummer allen Behörden AUSSER der CNPF mitgeteilt.....


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Kienzl
110 Messages

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18 Jahren  ago  

Hatte die Formulare schriftlich bei der CNPF angefragt und auch kommentarlos zugesandt bekommen.

@Meffo: vielen Dank für die Info. Ich warte nun mal die Reaktion auf meinen Rück-Versand ab. Sollte das keinen Erfolg bringen, müsste wohl die erste Eskalationsstufe aus einem Besuch vor Ort bei der CNPF bestehen. Vielleicht kann man ja auch mit einem Vorgesetzten reden. Fruchtet das nicht, dann werde ich wohl oder übel den von Ihnen vorgeschlagenen Weg einschlagen müssen. Aber noch bin ich guter Hoffnung 😉