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Forum / Allgemeines

Geburtenzulage auch für Deutsche ?  

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Myriam
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19 Jahren  ago  

Hallo,

mein Arzt (und auch die Hebamme) behauptet, dass mir auch die 3 Geburtenzulagen zustehen, obwohl ich in (D) wohne. Im Merkblatt der CNPF steht allerdings das Gegenteil. Trotzdem sei die Geburtenzulage "in Einzelfällen" auch für Grenzgänger gewährt worden.

Weiß jemand mehr?

Bin für jede Antwort dankbar.

Myriam


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

bei uns (beide grenzgänger, meine frau luxemburgerin) stellte sich die gleiche frage und damit am ende das gleiche problem: die cnpf hat uns mitgeteilt, dass die geburtenzulagen nur in lux. ansässigen zustehen, somit keinem grenzgänger. wenn man jedoch als deutscher in lux. wohnt, hat man anrecht auf die zulagen (wir ziehen bald nach lux., mit glück bekommen wir noch die nachgeburtliche zulage, wobei die cnpf angedeutet hat, diese wäre an die beiden anderen gekoppelt: kein anrecht auf eine, kein anrecht auf alle?!). diese information ist von juni, also recht aktuell, und auch konform mit der broschüre. ergo: kann dir leider keine positive bestätigung der aussagen deines arztes und deiner hebamme geben. trotzdem viel glück!


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heipasaju
26 Messages

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19 Jahren  ago  

Vorgeburtliche Zulage

Bezugsbedingungen sind so: Jede Frau, -die ihren legalen Wohnsitz in L hat, bei der letzten durchzuführenden medizin. Untersuchung (die letzte der 6 vorgeschriebenen), -die die vorgeschriebenen Arzttermine wahrnimmt, -die ein lebendiges Kind zur Welt bringt, (Schwangerschaftsdauer von mehr als 6 Monaten nach der letzten Regel) hat Anrecht auf vorgeburtliche Zulage, die an sie selbst ausbezahlt wird.

Wohnsitz in L Ausnahmen werden gemacht, wenn die Familie zeitweilig im Ausland wohnt, weil die Frau oder ihr Ehemann -dort studiert oder ein Praktikum absolviert, -zeitweilig im Ausland arbeitet, aber weiterhin bei der lux. Sozialvers. versichert ist - als Entwicklungshelfer/in tätig ist -als Botschafter/in oder Botschaftspersonal im Ausland tätig ist -an einer Friedensmission teilnimmt Außerdem muss sie den Nachweis erbringen, dass sie die Arzttermine wahrgenommen hat.

Mutterschaftszulage Bezugsbedingungen: Diese Zulage wird auf Antrag in voller Höhe an nicht berufstätige Schwangere, beginnend 8 Wochen vor der Geburt des Babys, ausbezahlt. Sie steht auch Frauen zu, welche kein Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben, dies schließt in L beschäftigte Grenzgängerinnen ein. Es gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich des Wohnsitzes wie für die vorgeburtl. Zulage mit dem kleinen Unterschied, dass der legale Wohnsitz 8 Wochen vor der Geburt in L sein muss(ausgenommen Grenzgängerinnen). In L berufstätige Schwangere, die einen Lohn beziehen, der niedriger ist als das Mutterschaftsgeld, bekommen auf Antrag die Differenz ausbezahlt. Sie wird max. 16 Wochen (8 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt) ausbezahlt. Ein jüngstes Urteil des europäischen Gerichtshofes (31. Mai CC43/99) unterstreicht, dass die Zulage auch Grenzgängerinnen zusteht. Geringfügig in L beschäftigte schwangere Grenzgängerinnen haben ein Anrecht darauf, nicht berufstätige Ehefrauen von Grenzgängern nicht, da das Recht personengebunden ist.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. Wenn ihr noch mehr wissen wollt, dann ruft doch mal bei der Initiativ Liewensufank in Itzig an. Von dort hatte ich eine Broschüre "Gesetzgebung - Finanzielle Beihilfen - Beratungsangebote rund ums Kinderkriegen" bekommen. Daraus stammt auch obiger Text.

Ich habe es etwas einfacher, weil ich meinen Wohnsitz in L habe, aber dennoch war ich auch echt unwissend, wie wo was wieviel usw. Das findet man alles in diesem Heft. Man kann sich auch bei der Initiativ ... beraten lassen, aber ich glaube, das muss man bezahlen.

Auf jeden Fall sind hier immer die Anträge und deren Pünktlichkeit sehr sehr wichtig, aber so was muss man in D auch einhalten, wenn man etwas haben möchte.

Wenn du willst, kannst du dich auch noch mal melden, wenn du zu den Bezugsbedingungen der anderen Zulagen etwas wissen willst.

Also viel Erfolg und "bonne chance" für das Puppelchen!


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

anrecht auf beratung bei der initiativ liewensufank hat man auch, wenn man mitglied ist, das kostet pro person 18 euro im jahr, fuer die paarmitgliedschaft 22 euro ( http://www.liewensufank.lu/deutsch/ueberuns/wir.htm#4). dann kann man auch an kursen teilnehmen, was allerdings bei wohnsitz in de nicht so praktisch ist.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Also nee, typischer Fall, sowas macht mich rasend. Geld abzocken wos geht, sowas nervt uns Luxis gewaltig!

Wieso um alles in der Welt sollst du für ein Kind, was in Deutschland geboren wird, deutsche Nationalität bekommt, in Deutschland in die Schule gehen wird, eine Geburtenzulage von Luxemburg bekommen, sorry!?

Gruß Serge


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agulia
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19 Jahren  ago  

@ serge: Was soll denn die schwachsinnige Aussage? Nervt es Dich auch, dass die Grenzgänger hier in die Sozialversicherung einzahlen, dafür aber z.B. einige Leistungen nicht erhalten? Euer Sozialversicherungssystem wäre ohne Ausländer/Grenzgänger bereits lange am Ende! Sie zahlt doch wohl - genau wie Du - in dieses System ein, warum soll sie nicht die gleichen Leistungen - wie Du - erhalten? Das musst Du mir bitte erklären... Oder geht es nach der Devise: Nehmen ist seliger als Geben? Gruß, agulia


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steve2
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19 Jahren  ago  

also ich gebeb serge hundert prozent recht !!!!


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teufel
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19 Jahren  ago  

ich weiss nicht, ob dieses forum dafuer gemacht ist, kleinkriege zwischen luxemburgern und deutschen anzuzetteln (siehe jetzt diese abdriftende diskussion oder auch der am ende sehr ueberfluessige charaktereigenschaften-thread). was soll dieser mist, der oft von den immer gleichen personen vom zaun gebrochen wird, seien sie deutsche oder luxemburger, das ist mir sch***egal. wenn fragen im forum gestellt werden, kann man sie beantworten oder es lassen, damit zeigt man auch eine reaktion.


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luxilla
3 Messages

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19 Jahren  ago  

Weil die Eltern in Luxiburg arbeitstätig sind, dort Ihre Steuern zahlen, wie du. Oder habe ich da was falsch verstanden?


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luxilla
3 Messages

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19 Jahren  ago  

Weil die Eltern in Luxiburg arbeitstätig sind, dort Ihre Steuern zahlen, wie du. Oder habe ich da was falsch verstanden?


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luxilla
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19 Jahren  ago  

Weil die Eltern in Luxiburg arbeitstätig sind, dort Ihre Steuern zahlen, wie du. Oder habe ich da was falsch verstanden?


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Laumesfeld1
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19 Jahren  ago  

Luxiburg? Und wo wohnst du? In Krautburg?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wenn jemand sich aufregen möchte, findet dazu garantiert stets einen Anlass.


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Myriam
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19 Jahren  ago  

@ Serge

Dieses Kind wird wie meine beiden anderen Kinder in Luxemburg zur Welt kommen und auch die lux. Nationalität bekommen.

Ich bin selbst Luxemburgerin und meine Frage zielte eher in die Richtung, warum ich als Luxemburgerin die Geburtenzulage nicht bekommen sollte, nur weil ich ich 300 Meter hinter der Grenze wohne. Fühle mich dabei nicht mehr und nicht weniger im Recht wie alle Nicht-Luxemburger, die in Lux wohnen oder schlimmer noch, nur dort angemeldet sind.

Ich kenne den Gesetzestext und habe kein Problem damit, wenn ich nichts bekomme. Mir sind zwischenzeitlich aber einige Fälle bekannt, in denen die Zulage auch an Non Résidents gewährt wurde.

>>>Geld abzocken wos geht, sowas nervt uns Luxis gewaltig! Hmm, deshalb haben die meisten Luxis die in (D) wohnen, wohl die gelben Nummernschilder... SCNR

Myriam


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der Hintergrund ist folgender: Nach der Rechtsprechung des Europ. Gerichtshofes ist es einem Mitgliedstaat untersagt, Arbeitnehmer besondere soziale Leistungen anzubieten, deren Bezug an die Bedingung der entsprechenden Staatsangehörigkeit des Beziehers geknüpft ist (Jüngstes Beispiel: Stipendien nur für Jugendliche mit Luxemburger Staatsangehörigkeit wird vom Europäischen Recht nicht erlaubt!) Wenn man also die betreffende Sozialleistung nicht auch noch allen Grenzgängern anzubieten gezwungen sein möchte, so kann der nationale Gesetzgeber nur noch den Wohnort als Bedingung stellen. Ein anderer sachlich begründbarer Unterschied dürfte schwerlich aufzutreiben sein. Keinen Unterschied zu machen, kostet die Luxemburger Staatskasse vermutlich zu viel Geld. Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland sind hier dann die Benachteiligten (alles wegen der Grenzgänger!).