Vorgeburtliche Zulage
Bezugsbedingungen sind so:
Jede Frau,
-die ihren legalen Wohnsitz in L hat, bei der letzten durchzuführenden medizin. Untersuchung (die letzte der 6 vorgeschriebenen),
-die die vorgeschriebenen Arzttermine wahrnimmt,
-die ein lebendiges Kind zur Welt bringt, (Schwangerschaftsdauer von mehr als 6 Monaten nach der letzten Regel)
hat Anrecht auf vorgeburtliche Zulage, die an sie selbst ausbezahlt wird.
Wohnsitz in L
Ausnahmen werden gemacht, wenn die Familie zeitweilig im Ausland wohnt, weil die Frau oder ihr Ehemann
-dort studiert oder ein Praktikum absolviert,
-zeitweilig im Ausland arbeitet, aber weiterhin bei der lux. Sozialvers. versichert ist
- als Entwicklungshelfer/in tätig ist
-als Botschafter/in oder Botschaftspersonal im Ausland tätig ist
-an einer Friedensmission teilnimmt
Außerdem muss sie den Nachweis erbringen, dass sie die Arzttermine wahrgenommen hat.
Mutterschaftszulage
Bezugsbedingungen:
Diese Zulage wird auf Antrag in voller Höhe an nicht berufstätige Schwangere, beginnend 8 Wochen vor der Geburt des Babys, ausbezahlt. Sie steht auch Frauen zu, welche kein Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben, dies schließt in L beschäftigte Grenzgängerinnen ein. Es gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich des Wohnsitzes wie für die vorgeburtl. Zulage mit dem kleinen Unterschied, dass der legale Wohnsitz 8 Wochen vor der Geburt in L sein muss(ausgenommen Grenzgängerinnen).
In L berufstätige Schwangere, die einen Lohn beziehen, der niedriger ist als das Mutterschaftsgeld, bekommen auf Antrag die Differenz ausbezahlt. Sie wird max. 16 Wochen (8 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt) ausbezahlt.
Ein jüngstes Urteil des europäischen Gerichtshofes (31. Mai CC43/99) unterstreicht, dass die Zulage auch Grenzgängerinnen zusteht. Geringfügig in L beschäftigte schwangere Grenzgängerinnen haben ein Anrecht darauf, nicht berufstätige Ehefrauen von Grenzgängern nicht, da das Recht personengebunden ist.
Ich hoffe, das hilft dir weiter. Wenn ihr noch mehr wissen wollt, dann ruft doch mal bei der Initiativ Liewensufank in Itzig an. Von dort hatte ich eine Broschüre "Gesetzgebung - Finanzielle Beihilfen - Beratungsangebote rund ums Kinderkriegen" bekommen. Daraus stammt auch obiger Text.
Ich habe es etwas einfacher, weil ich meinen Wohnsitz in L habe, aber dennoch war ich auch echt unwissend, wie wo was wieviel usw. Das findet man alles in diesem Heft. Man kann sich auch bei der Initiativ ... beraten lassen, aber ich glaube, das muss man bezahlen.
Auf jeden Fall sind hier immer die Anträge und deren Pünktlichkeit sehr sehr wichtig, aber so was muss man in D auch einhalten, wenn man etwas haben möchte.
Wenn du willst, kannst du dich auch noch mal melden, wenn du zu den Bezugsbedingungen der anderen Zulagen etwas wissen willst.
Also viel Erfolg und "bonne chance" für das Puppelchen!