Habe leider einen negativ Bescheid per Einschreiben erhalten. Bin deutsche Grenzgängerin, wohne mit Kind seit dessen Geburt ununterbrochen in Dtl. Würde mich mal interessieren, ob die, die die Geburtenzulage erhalten haben, (wie z.B. Kienzl und malizia00) die gleichen Ausgangssituationen haben.
Bin seit 2002 in Lux. beschäftigt, daran kann es nicht liegen. Da in den ganzen Erläuterungen steht, dass das Kind seit Geburt in Lux. gemeldet sein muss, denke ich mal, dass das der Grund der Ablehnung sein wird. Da uns aber hier im Forum immer die Nase lang gemacht wird habe ich es halt auch mal versucht. Dachte es hätte sich evtl. etwas an der Gesetzeslage geändert. Dafür interessiere ich mich jetzt brennend für die Verhältnisse derer, die die Zulage erhalten haben. Hoffe noch immer, dass die Jagd nach den Stempeln der Ärzte nicht umsonst war.
Hallo,
wir sind beide seit 1996 in Luxemburg berufstätig und hatten mit Deutschland arbeitstechnisch nie etwas zu tun. Unser Kind haben wir natürlich nach der Geburt sofort - schon wegen des Kindergeldes - in Luxemburg gemeldet. Wir haben die Zulage erhalten, jedoch ohne sonstige Erläuterung, die natürlich bei postivem Bescheid auch nicht notwendig ist.
Gab es den keine Begründung für die Ablehnung?
Gruss
Also mir wurden die ersten beiden Zulagen abgelehnt mit der Begründung, daß ich nicht im Großherzogtum wohne. Habe dann meine Einsprüche gegen die Bescheide per Einschreiben zusammen mit dem Antrag auf die 3. Zulage abgeschickt. Naja, und halt noch Gerichtsurteil zitiert und beigefügt, etc. Normalerweise müssen sie zahlen. Da die auf der Familienkasse aber z.Zt. Urlaub haben, dauert es wohl noch bis September/Oktober, bis über die Einsprüche entschieden wird...ich werde mal abwarten und nicht aufgeben. Ist schließlich ein ganzer Batzen Geld.
Habe ohne Bescheid die Vorgeburtliche und Geburtliche Prämie einfach auf`s Konto bekommen. ( Nachgeburtliche noch nicht beantragt) Wir wohnen alle in D, ich arbeite in L und mein Mann in D. In der Broschüre "Initiative Liewensufank" wird die Berechtigung der Grenzgänger deutlich bestätigt.