Hallo,
meiner Frau (arbeitet in D) bekommt im Juni unser Kind. Ich arbeite in Lux. Was kann man alles beantragen? Und wann und wo muss ich es beantragen? Meine Frau wird nach dem Mutterschutz wieder weiterarbeiten.
Danke für eure Hilfe!
Hallo Goebel,
nach der Geburt eures Kindes müsst Ihr zunächst alles in Deutschland beantragen. Kindergeld beim Arbeitsamt (Kindergeldkasse) und Erziehungsgeld bei der Kreis- oder Stadtverwaltung. Einfach anrufen und beraten lassen. Die Damen und Herren sind sehr hilfsbereit und senden euch alle erforderlichen Unterlagen zu. Falls Ihr schon gebaut habt könnt ihr noch Rückwirkend Baukindergeld beantragen, zuständig ist das Finanzamt. Einfach anrufen.
Als zweiten Schritt musst du dann die Anträge in Lux stellen (Kindergeld, Erziehungsgeld). Da Luxemburg mehr zahlt und höhere Einkommensgrenzen hat, bekommst du als Grenzgänger auf jeden Fall eine so genannte Differenzzahlung. Voraussetzung ist jedoch ein Bescheid von Deutschland, auch eine Ablehnung aus Deutschland ist noch kein Beinbruch. Die Anträge für Lux kannst du bei der Familienkasse im Internet down laden.
Ich hoffe dies hilft dir weiter.
Gruß MAX
hallo
mein lebensgefährte und ich sind beide grenzgänger wir wollen jetzt ein kind bekommen aber wissen nicht genau wie das ist wenn beide grenzgänger sind muss mann dann alles in lux beantragen oder muss mann dann trotzdem erst hier in Deutschland beantragen? Wie lange muss mann in lux arbeiten um das man das kindergeld und erziehungsgeld usw. von lux bekommt? kann mir jemand auf meine fragen antworten bitte helft mir! mit freundlich grüßen aakk
Ab welchem Zeitpunkt wird das Kindergeld ausbezahlt?
• Wenn das Kind in Luxemburg geboren wurde, wird das Kindergeld ab dem Monat der Geburt ausbezahlt. Wenn das Kind tot geboren wurde, wird das Kindergeld für den Geburtsmonat gewährt.
• Wenn das Kind im Ausland geboren wurde, wird das Kindergeld ausbezahlt:
- ab dem Monat der Geburt, falls ein Elternteil am 1. dieses Monats in Luxemburg arbeitet;
- ab dem Monat nach seiner Anmeldung in Luxemburg, wenn das Kind nach seiner Geburt nach Luxemburg kommt.