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Forum / Allgemeines

Gebühren für "Meldebescheinigung" zum Erlangen einer Lohnsteuerkarte  

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Morph
3 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

acht Jahre lang habe ich die Meldebescheinigung die ich brauche um eine Lohnsteuerkarte in Luxemburg zu erhalten, von meiner Gemeindeverwaltung kostenlos bekommen. Jetzt mußte ich dafür 6 EUR zahlen, mit der Begründung, dass es eine neue Anweisung gäbe, dass auch diese Gebühren zu kassieren seien. Mein Einwand, dass es innerhalb der EU niemandem Kosten verursachen darf seine Lohnsteuerkarte zu erhalten, wurden abgetan.

Wenn ich mich recht erinnere, ist dies aber so und es gibt auch eine entsprechende Rechtsprechung. Kennt einer diese, bzw. kann mir einen Tip geben?

Ich habe nämlich auf der Gemeindeverwaltung behauptet, dass ich recht habe und, dass ich mit entsprechenden Texten zurück komme um meine 6 EUR wieder einzufordern. :-))

Bin für jede Hilfe/Hinweis dankbar.

Grüße, Morph et


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Manni
129 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

dann hattest Du es gut; eine Gebühr für die Meldebescheinigung bezahle ich schon, seit ich in Lux. arbeite (14 Jahre). Von einer erwähnten Rechtsprechung weiß ich nichts, würde mich aber auch interessieren, weil ich mich jedes Jahr über diese überzogenen Gebühren ärgere. Von einer ehemaligen Kollegin habe ich gehört, daß sie schon jahrelang jedes Jahr eine alte Bescheinigung einscannt, das Datum abändert und wieder ausdruckt --> auch eine Möglichkeit, aber ich möchte nicht mit der Steuerbehörde Schwierigkeiten wegen Urkundenfälschung bekommen 😉


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dirkangela
954 Messages

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21 Jahren  ago  

TJa, Morph, ich glaube, denn Gang kannst du dir sparen, da alle, die ich kenne seit mind. 4-5 Jahren zwischen 3-6€ (Früher 5-10dm) für ihre Meldebescheinigung bezahlen!!! Und so ein Gesetz kenn ich nicht!!!


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Cally
186 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo

Ich bezahle auch schon jahrelang 5 Euro für eine Meldebescheinigung und habe noch nichts von so einem Gesetz gehört.

LG Cally


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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21 Jahren  ago  

Zahle nicht! In meinem Fall rufe ich jedes Jahr das Einwohnermeldemat an, erbitte die Zusendung einer Haushaltsbescheinigung per Post. Ich kann ja nicht "Samstags vorbeikommen". Auf Gebühren oder sowas bin ich seit 17 jahren nie eingegangen. Aber dein Fall klingt nach "Trierer Methode" im Saarland gab es das bieher nicht. Auch ich habe letzte Woche nach Anruf meine Haushaltsbescheinigung per Post erhalten. Gruß Jumbo


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Das wäre doch ein klassischer Fall für die "Grenzgänger-Kommission". Hieß es da nicht in der Verlaubarung: "Daher möchten die Mitglieder dieser Kommission die Grenzgänger gerne informieren und dazu laden sie dazu ein, ihre Anregungen und/oder Fragen, die sie gerne erörtern wollen, dem CNE oder der Kommission zukommen zu lassen. Sekretariat des CNE (Commissariat du Gouvernement aux Etrangers) 12-14, avenue Emile Reuter, L-2929 Luxemburg Tel. (+352) 478 3614 , Fax (+352) 478 3672 E-Mail: [email protected]" Aus dem Beitrag unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=251