Hallo,
acht Jahre lang habe ich die Meldebescheinigung die ich brauche um eine Lohnsteuerkarte in Luxemburg zu erhalten, von meiner Gemeindeverwaltung kostenlos bekommen. Jetzt mußte ich dafür 6 EUR zahlen, mit der Begründung, dass es eine neue Anweisung gäbe, dass auch diese Gebühren zu kassieren seien. Mein Einwand, dass es innerhalb der EU niemandem Kosten verursachen darf seine Lohnsteuerkarte zu erhalten, wurden abgetan.
Wenn ich mich recht erinnere, ist dies aber so und es gibt auch eine entsprechende Rechtsprechung. Kennt einer diese, bzw. kann mir einen Tip geben?
Ich habe nämlich auf der Gemeindeverwaltung behauptet, dass ich recht habe und, dass ich mit entsprechenden Texten zurück komme um meine 6 EUR wieder einzufordern. :-))
Bin für jede Hilfe/Hinweis dankbar.
Grüße, Morph et