Zu meiner eigenen Schande habe ich erst jetzt bemerkt, dass mir doch glatt jeden Monat 20 Euro als Gebühr für die Überweisung auf das deutsche Konto vom Nettobetrag abgezogen werden. Bevor ich hier einen großen "Rundumschlag"starte hat hier jemand mehr Hintergrundinformationen um in die richtige Richtung zu zielen? Es scheint ja öfter vorzukommen, doch in bisherigen Beiträgen, ist die Rechtsgrundlage nicht ganz klar. Es heißt nur es dürfen keine Abzüge vom Nettogehalt vorgenommen werden. Das betrifft den AG und hieße dieser müsse die Gebühren tragen. In welcher Rechtsnorm ist das geregelt?
Doch warum erhebt die Bank überhaupt Gebühren? Meines Wissens müssen Überweisungen innerhalb der EU kostenfrei sein, bzw. nicht teurer als eine Innlandsüberweisung sein.
Vielen Dank und herzliche Grüße