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Forum / Allgemeines

geändertes Verkehrsrecht in Luxembourg  

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flappes
107 Messages

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17 Jahren  ago  

Soweit ich das richtig mitbekommen habe, sind in Luxembourg die Strafen bei Verkehrsdelikten überarbeitet worden. Zur Änderung der Promillegrenze auf 0,5 kamen auch andere Strafänderungen hinzu.

So soll z.B. eine Geschwindigkeitsübertretung mit mehr als 50 km zum Führerscheinentzug führen.

Wie würde so etwas für Grenzgänger dann ablaufen?

Und bitte jetzt keine Moralpredigten, dass man so schnell nicht fahren darf. Hier gehts um die reinen Fakten.

flappes


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

punkte werden bei grenzgängern genauso angerechnet. so wie ich das bisher verstanden habe, habe ich eben zwei punktekonten: eins in .lu und eins in .de. die in .de addieren sich, die in .lu subtrahieren sich von 12 runter.

führerscheinentzug ist meines wissens dann fahrverbot in .lu.

kostentechnisch ist das in .lu erheblich teurer als in .de


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oernie
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17 Jahren  ago  

auch den Grenzgängern wird wohl der Füherschein von der Polizei einkassiert, ich sehe nicht wie man eine Ausnahmen machen könnte. Ausländer verlieren ja auch Punkte.


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discovery
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17 Jahren  ago  

Ab 50% überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wobei die Höchsgeschwindigkeit aber um mindestens 40kmh überschritten werden muss, wird der Führerschein an Ort und Stelle eingezogen

Will heissen 90 anstatt 50 ---> Führerschein weg 80 anstatt 50 ---> Punkte und 'Protocole' da mehr als 50% aber weniger als 40kmh 135 anstatt 90 idem 195 anstatt 130 idem 50 anstatt 30 ---> Punkte und 'Protocole' da mehr als 50% aber weniger als 40kmh 60 anstatt 30 idem 70 anstatt 30 ---> Führerschein weg

Ein bisschen kompliziert, also Vorsicht....


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discovery
435 Messages

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17 Jahren  ago  

Sorry, TippFehler

bei 135 und 195 ist der Führerschein auch weg....


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luxlex
544 Messages

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17 Jahren  ago  

Ich arbeite in dem Bereich 😉 und kann ein paar Erklärungen geben:

Neu: Promillegrenze = 0,5 (= 0,25 mg Alkohol/Liter Atemluft), Fahranfänger, Berufsfahrer u.s.w. 0,2 Promille (= 0,1 mg Alkohol/Liter Atemluft) ! Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,8, gibt es ein Bussgeld von 145 € und einen Punktabzug von 2 Punkten.

Der Führerschein ist automatisch für mindestens 8 ARBEITSTAGE weg: - bei Fahren mit einem Promillewert > 1,2 (= 0,55 mg Alkohol/Liter Atemluft) - Weigerung sich dem Atemlufttest oder der Blutprobe zu unterziehen - Fahren ohne Versicherungsschutz - Geschwindigkeitsüberschreitung von sowohl 50 % als auch 40 km/h Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob beim Untersuchungsrichter eine Verlängerung des provisorischen Fahrverbotes beantragt wird.

Die luxemburgische Polizei kann keinen ausländischen Führerschein einbehalten, trotzdem gilt auch für Fahrer mit einem ausländischen Führerschein das Fahrverbot von 8 Tagen (nur in Luxemburg).

Es gibt noch einige andere Gemeinheiten... Bei einer Verurteilung wegen Alkoholkonsum zu einem Fahrverbot von über 6 Monaten muss das Gericht mindestens einen Monat fest den Führerschein entziehen. Bei einem Wiederholungstäter ist ist für das ganze Fahrverbot nicht einmal mehr eine Regelung noach dem Motto "mit Aussnahme der Wege zur Arbeit und zurück" möglich.

Härtere Strafen gibt es für Wiederholungstäter (bisher innerhalb von 1. Jahr, jetzt innerhalb von 3 Jahren! ).

Ein eventuelles Fahrverbot wegen Verlust aller Punkte ist hiervon unabhängig, kommt also noch hinzu !

Also: AUFPASSEN !!!!!


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oernie
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17 Jahren  ago  

was passiert eigenlich wenn man zwischen 0.8 und 1.2 Promille hat?


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luxlex
544 Messages

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17 Jahren  ago  

Da bleibt alles wie es vorher war: Die Polizei schreibt ein Protokoll, und die Sache wird vor Gericht verhandelt: 0,8-1,2 Promille ----> tribunal de police (justice de paix) > 1,2 Promille -----> tribunal correctionnel (tribunal d'arrondissement)

"justice de paix" gibt es in Luxemburg, Esch-Alzette und Diekirch "tribunal d'arrondissement" gibt es in Luxemburg und Diekirch


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oernie
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17 Jahren  ago  

danke Luxlex


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parasol
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17 Jahren  ago  

was die promillegrenze angeht, kann man auch hier http://www.securite-routiere.lu/sujet/article.asp?id=33 nochmal genau nachzulesen. einen promillerechner für javafähige handy kann man sich dort auch runterladen.