Ich arbeite in dem Bereich 😉 und kann ein paar Erklärungen geben:
Neu: Promillegrenze = 0,5 (= 0,25 mg Alkohol/Liter Atemluft), Fahranfänger, Berufsfahrer u.s.w. 0,2 Promille (= 0,1 mg Alkohol/Liter Atemluft) !
Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,8, gibt es ein Bussgeld von 145 € und einen Punktabzug von 2 Punkten.
Der Führerschein ist automatisch für mindestens 8 ARBEITSTAGE weg:
- bei Fahren mit einem Promillewert > 1,2 (= 0,55 mg Alkohol/Liter Atemluft)
- Weigerung sich dem Atemlufttest oder der Blutprobe zu unterziehen
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Geschwindigkeitsüberschreitung von sowohl 50 % als auch 40 km/h
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob beim Untersuchungsrichter eine Verlängerung des provisorischen Fahrverbotes beantragt wird.
Die luxemburgische Polizei kann keinen ausländischen Führerschein einbehalten, trotzdem gilt auch für Fahrer mit einem ausländischen Führerschein das Fahrverbot von 8 Tagen (nur in Luxemburg).
Es gibt noch einige andere Gemeinheiten... Bei einer Verurteilung wegen Alkoholkonsum zu einem Fahrverbot von über 6 Monaten muss das Gericht mindestens einen Monat fest den Führerschein entziehen. Bei einem Wiederholungstäter ist ist für das ganze Fahrverbot nicht einmal mehr eine Regelung noach dem Motto "mit Aussnahme der Wege zur Arbeit und zurück" möglich.
Härtere Strafen gibt es für Wiederholungstäter (bisher innerhalb von 1. Jahr, jetzt innerhalb von 3 Jahren! ).
Ein eventuelles Fahrverbot wegen Verlust aller Punkte ist hiervon unabhängig, kommt also noch hinzu !
Also: AUFPASSEN !!!!!