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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Für wen lohnt es sich in Luxembourg eine Steuererklärung zu machen?  

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Caro
13 Messages

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22 Jahren  ago  

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es sich eigentlich nicht lohnt als Grenzgänger in Luxembourg eine Steuererklärung zu machen....?!?

Weiß von euch jemand genauer Bescheid?


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Siehe dazu den Beitrag: Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=92


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Dilln
6 Messages

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22 Jahren  ago  

Völliger Unsinn ! Selbst als Junggeselle habe ich immer ein paar hundert Euro bekommen. Ich habe allerdings immer die steuerbegünstigten SICAV Fonds gekauft, die sich in den letzten Jahren nicht gerade als Performancehammer erwiesen haben.


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ssnopy
85 Messages

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22 Jahren  ago  

lt.Aussage meiner Cheffin lohnt sich das nicht da man nichts zum absetzen hat. Was zahle ich denn an Lohnsteuer.Gute 2,5% als Grengänger.Als Luxemburger zahlt man mehr. Gruß Jürgen


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0815
23 Messages

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22 Jahren  ago  

Hi,

Du kannst ja Fahrtkosten und andere Belastungen, wie auch in Deutschland, schon von vornherein eintragen lassen. Diese Freibeträge mindern direkt das zu versteuernde Einkommen. Meist ist sonst nix abzusetzen, außer Fahrtkosten und evtl. Kindesunterhalt oder so. Durch die Freibeträge hat man das Geld jeden Monat direkt Zinsvorteil. Das Eintrag ist unproblematisch. Einfach Karte an RTS-Lohnsteuerbüro schicken und fertig.

Gruß


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Hamisso
2364 Messages

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22 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, zu prüfen, ob man sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Denn dann kommt man schneller an die Steuerermäßigung, ganz klar! Dabei ist jedoch zu beachten, dass in Luxemburg bei der Ausstellung einer Lohnsteuerkarte schon 2 Standardfälle vorausgesehen worden sind: 1. Die Fahrtkosten von Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück sind pauschal berücksichtigt. 2. In der Lohnsteuertabelle ist ein Pauschbetrag von 540 € pro Jahr für die Werbungskosten eingearbeitet, die keine Fahrtkosten wie unter 1. sind. Es können dann also nur noch zum Eintrag eines Freibetrags geltend gemacht werden: Sonstige Werbungskosten, die über 54o € pro Jahr liegen; Außergewöhnliche Belastungen bei -) Unterhalt von nicht im Haushalt lebenden Kindern; -) Steuerermäßigung für Alleinerzieher Erhöhte Pauschbeträge bei Invalidität (Beweis für Grad der Arbeitsunfähigkeit beilegen). Andere Ermäßigungstatbestände, die in dieser Liste nicht vorgesehen sind (wie etwa Sonderausgaben), können außerdem nachträglich bei einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.