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Forum / Allgemeines

Fristlose Kündigung  

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luci
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen, wir hier im büro haben eine diskusion angefangen. es geht darum: kann einem arbeitnehmer fristlos gekündigt werden wenn er an 3 aufeinander folgenden tagen nicht zur arbeit erscheint. dies gleicht doch einer arbeitsverweigerung? haben hier bezüglich fristloser kündigung nicht konkretes gefunden. vielen dank für eure hilfe. luci


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Mir ist auf Anhieb kein Präzedenzfall bekannt. Grundsätzlich ist es natürlich ein Grund zu kündigen, wenn die andere Vertragspartei nicht die vereinbarte Leistung erbringt.

Aber ein Beschäftigter kann ja wohl auch nicht fristlos kündigen, nur weil die Gehaltszahlung ausbleibt. Er muss eine Zahlungsfrist setzen. So fände ich es nur gerecht, wenn auch bei Fernbleiben von der Arbeit erst eine Frist gesetzt bzw. eine Abmahnung erfolgen würde. Jedenfalls kann man gegen die Kündigung gerichtlich angehen. Und ich weiß nicht, ob es vernünftig ist für den Arbeitgeber, bevor er den Fall gütlich zu klären versucht, gleich mit dem Vorschlaghammer daherzukommen.

Man kann daraufhin das neu erschienene Buch von Jean-Luc Putz, Luxmeburgisches Arbeitsrecht durchsehen. Das Buch ist jeder Personalvertretung zur Anschaffung zu empfehlen.


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luci
101 Messages

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18 Jahren  ago  

danke dir. ich das buch bestellen.


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luci
101 Messages

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18 Jahren  ago  

wollte natürlich sagen, dass ich das buch bestellen werden. danke nochmals


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Buch wird vorgestellt unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1476