Hallo! Wer kann mir sagen, wie das mit der Freistellung während der Schwangerschaft funktioniert? Wo muss ich hin? Muss ich einen Antrag stellen oder reicht ein Attest von einem deutschen Arzt? Danke im Vorraus!
Der gesetzliche Mutterschutz setzt ein, sobald dem Arbeitgeber die Schwangerschaft durch Vorlage eines ärztlichen Attests belegt worden ist.
Weitere Infos: http://www.liewensufank.lu/deutsch/ueberuns/wir.htm
Hallo,
eine regelrechte Freistellung während der Schwangerschaft ("dispense de travail") kann man bekommen wenn man hierfür eine gute Begründung hat. (schwere körperliche Arbeit, Arbeit mit Kindern oder im Krankenhaus...) Der Arbeitgeber kann allerdings auch einen anderen Posten im Unternehmen anbieten. Der Antrag für die Freistellung muss vom Arbeitgeber an den "Service de Santé au Travail Multisectoriel" gerichtet werden, wo man sich dann bei einem Arzt vorstellen muss. Während der Freistellung erhällt man eine sogenannte "indemnité pécunière de maternité" von der zuständigen Krankenkasse.
Für das Arbeiten während der Schwangerschaft ist grundsätzlich der Arbeitsmediziner des Unternehmens zuständig. Es sollte auch im Unternehmen einen Beauftragten geben für Arbeitsschutz sowie einen Plan, welche Arbeitsplätze oder Arbeiten welche Gesundheitsrisisken aufqweisen und welche etwa für Schwangere nicht geeignet sind.
Es ist aber eindeutig so, dass der STM zuständig ist für die Dispense, meine Frau ist nämlich im Fall... Hier der Link zu den betreffenden Formularen:
Danke für Deinen Link Hinweis!
Es heißt auf der STM Website jedoch ganz deutlich:
"La loi 14 décembre 2001 modifiant la loi du 17 juin 1994, concernant les services de santé au travail, définit à l'article 4 les missions que chaque service doit remplir en collaboration avec les entreprises affiliées."
Das heißt, dieser Dienst arbeitet mit "angeschlossenen Unternehmen" zusammen, d.h. den Unternehmen, die die Funktion des Arbeitsmediziners an diese Einrichtung vergeben haben.
Es gibt indes nun andere Branchen und / oder Unternehemn, die das andersweitig geregelt haben, zum Teil einen Vertragsarzt haben oder einer anderen Einrichtung angeschlossen sind.
Sie Box rechts auf der Webpage "Sécurite santé" der ITM, http://www.itm.public.lu/sec_sante/index.html
Das heißt, man muss durch den Arbeitgeber informiert werden, wer als Arbeitsmediziner im Einzelfall zuständig ist. Da dieser in der Regel durch den AG bestimmt ist (bzw. dessen Vertragspartner ist), kann es im Streitfalle ratsam sein, den Hausarzt oder einen anderen Arzt hinzuziehen.
Ja. Entweder direkt einen Termin beim Betriebsarzt machen. Oder vom Hausarzt ein Attest einreichen, mit der Möglichkeit, dass noch ein Termin oder eine Stellungnahme des Betriebsarztes erfolgt.
Der Hausarzt ist eben kein Arbeitsmediziner, noch kennt er die betrieblichen Gegegebenheiten (die der Betriebsarzt kennen sollte).