hallo, mir wurde fristgerecht gekündigt und ich wurde freigestellt. jetzt verweigert mir mein arbeitgeber den zugriff auf mein email konto, das auch privat genutzt werden durfte. in Deutschland muss er das gestatten. wie sieht das in Luxemburg aus?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Ich bin weiss nicht, wie die offizielle rechtliche Lage ist, aber bei mir wurde es damals genauso gemacht. Sobald ich meine Sachen gepackt und das Büro verlassen hatte, war mein PC und damit auch die email gesperrt. Habe ich genau so auch schon von anderen gehört, ist also wohl auf jeden Fall gängige Praxis.
Im Umkehrschluss müsste der AG Dir Zugang zur email lassen, obwohl Du dort nicht mehr arbeitest. Mit der email Adresse könntest Du Dich nach wie vor als bei der Gesellschaft beschäftigt ausgeben, was für den AG erhebliche Risiken mit sich bringt. Daher meine ich, dass es nicht viel Sinn hat, auf Zugang zu bestehen. Hier dürfen Firmen-email-Konten nicht privat genützt werden und PC und email werden blockiert, sobald feststeht, dass ein Angestellter die Firma verlässt.