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Forum / Allgemeines

Freie Arztwahl in Europa? Dt. Rechnungen in Lux abrechnen. CMEP  

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Mac
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21 Jahren  ago  

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland immer geringer werden, frage ich mich, ob ich nicht ganz einfach meine Rechungen privat bezahlen kann und diese dann in Luxemburg bei der Kasse einreiche. Die Leistungen liegen dort teilweise erheblich über denen in Deutschland. Ich gehe nur nicht gerne zu Luxemburger Ärzten. Im Rahmen der freien Arztwahl innerhalb der EU sollte dies doch möglich sein, oder? Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich?


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Wulfwalk
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21 Jahren  ago  

Das dies möglich wäre, hatte ich bis vor kurzem auch angenommen. Dann habe ich allerdings diesbezüglich eine Mail an die CMEP geschickt, und kurz darauf einen Anruf bekommen: Da die CMEP ein Abkommen mit den deutschen Kassen hat, muss man mit Wohnsitz Deutschland auch die Abrechnung mit einer deutschen Kasse abwickeln (sofern der Arzt in Deutschland praktiziert). Ich meine, mich zu erinnern, dass hier auch abweichende Meinungen vorherrschten - aber das obige war die offizielle Antwort der CMEP (es sei denn, die Antwort unterlag der Willkür der Sachbearbeiterin..).


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Die Sachlage ist alles andere als eindeutig und ziemlich kompliziert. Der Eindruck besteht wohl zu recht, dass gerade auch die Luxemburger Kassen - trotz teilweise entgegenstehdner Urteile des EU-Gerichtshofes - die Situation in Ihrem Sinne umzudeuten solange sich niemand energisch wehrt!). Militärisch sagt man dazu "Abnutzungsstrategie". Man legt Knüppel in die Wege, bis der Gegener die Lust verliert und sein Ziel aufgibt. Das grundsätzliche Problem besthet einfach darin, dass dei kassen in L und in D nach unterschiedichen Leistungskatalogen und Tarifen abrechnen. Daher soll der Grenzgänger wählen: Entweder nach Luxemburger oder nach deutschem System. Das erhöht natürlich die Übersicht. Es soll aber dennoch Wege geben, dass man (z.B. bei entsprechend begründeter medizinischer Notwendigkeit, etwa wenn die Luxemburger Kasse oder ein Luxemburger Arzt dies so verordnet - einen nicht in Deutschland ansässigen Arzt aufsucht. Diese Ausnahmefälle sind allerdings ein komplizierteres Verfahren und umständlicher als normal.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Der springende Punkt dürfte wohl sein, dass es keineswegs eine ausgemachte Selbstverständlichkeit ist, dass der Leistungskatalog der Luxemburger Kassen besser und umfangreicher ist als der der deutschen. Mit Sicherheit lässt sich nur sagen, dass er ein anderer ist (z. B. andere Medikamente zugelassen, und eine besondere Konvention mit den Luxemburger Ärzten ist ausgehandelt). Wenn man jetzt die Rechnung eines deutschen Leistungsträgers (Arztes, Krankenhausees ...) bei der Luxemburger Kasse präsentiert, wird diese nach ihrer eigenen Tabelle schauen, was erstattungsfähig ist. Ich traue mir dabei nicht zu, vorauszusagen, was dabei im konkreten Einzelfall betragsmäßig herauskommen mag. Ich würde vorschlagen, mal bei einer privaten Krankenkasse in Luxemburg wie etwa der DKV (Banner hier auf der Seite) nachzufragen, [email protected] . Sie bieten ja Ihre Information rund um die Uhr an.