Was muss ich beachten, wenn ich in Luxemburg als freiberuflicher Mitarbeiter arbeite? Danke!
Nach EU-Recht gilt die Freizügigkeit innerhalb der EU für alle Unionsbürger. Jeder Mitgliedstaat soll im Prinzip anerkennen,wenn jemand nach dem Recht des Herkunftsstaates zu einem bestimmten freien Beruf zugelassen ist. Dennoch gibt es immer noch ein paar Unklarheiten bzw. Unstimmigkeiten, siehe zum Beispiel http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=827 Infos kann man beim Mittelstandsministerium oder bei den einschlägigen Berufsorganisationen bekommen. Steuerlich kommt es natürlich darauf an, in welchem Land man seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz (résidence) hat.