hallo, gibt es (ähnlich wie bei den Abfindungszahlungen) weitere steuerliche Freibeträge für Prämien, Halteprämien oder ähnliches? Müssen die Zahlungen dafür an bestimmte Bedingungen geknüpft sein?
Danke für eure Antworten!
Steuerrechtlich stellen Prämien o.ä. Einmalzahlungen dar und darauf wird etsprechend eine besondere Tabelle für den Lohnsteuereinbehalt angewandt; etwaige Ungerechtigkeiten dadurch können dann nur durch Lohnsteuerjahresuasgleich o. ESt-Erklärung repariert werden.
Gewiss gibt es zu dieser Regel bestimmte Ausnahmen. Willst Du eine Liste aller Ausnahmen im EStRecht?!
So etwas wie für Betriebsjubilare oder für Verbesserungsvoschläge oder Zuschüsse zu Betriebsrenten, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1847
Nicht sehr ergiebig.
Außerdem finde ich es andersherum ergiebiger (neudeutsch: zielführend): Gib einen Hinweis auf Deine spezielle Situation; und dann kann man sehen, wo es was dafür steuerfrei gibt.
Die Liste ist wirklich nicht sehr ergiebig... bei uns steht angesichts der momentanen Arbeitsmarktlage eine mögliche Halteprämie im Raum, die demnach ganz normal versteuert würde.
Eine kleine Rückfrage, die mir beim Studium der Liste gekommen ist: auf die Auszahlung von Überstunden und Abfindungen gibt es meines Wissens Freibeträge (2.000 Euro bzw. 12.500 Euro), aber komplett steuerfrei sind die doch nicht, oder?
Ich vermute, es geht bei einer "Halteprämie" darum, den Beschäftigten durch eine einmalige Mehrzahlung zum Verbleiben im Unternehmen zu bewegen. Ich gehe davon aus, dass das Steuerbüro an der Prämie wie gewohnt beteiligt ist.
Nacht- und Feiertagszuschläge sind komplett steuerbefreit; Überstundenzuschläge bis 1.800 € pro Jahr.
Daneben sind die Zuschläge sozialversicherungspflichtig; die betrefefnden SV-Beiträge können wie üblich als Werbungskosten abgesetzt werden.
http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/ retenue/calcul_heures_suppl_/index.html
Wäre noch anzumerken, dass nach neuester Meldung bzgl. des Einheitsstatuts eine Einigung über die Überstundenregelung erreicht worden sein soll; das oben Ausgesagte könnte sich also mittelfristig wieder beträchtlich ändern!