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Freibeträge bei Banken in D/Lux  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

Ich wohne und arbeite seit kurzem in Lux, habe in D aber noch Konten mit längerfristigen Anlagen. Einer der Angestellten erzählte mir vor meinem Umzug, dass ich keinen Freibetrag mehr haben könnte in D, weil ich doch jetzt meinen Erstwohnsitz in Lux habe. Auf der anderen Seite habe ich noch einen 2. Wohnsitz in D, wo meine Sachen "lagern" usw. Hat da wer Ahnung, ob ich nun alle meine Zinsen versteuern muss in D? Danke, Jenine


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Hallo Jenine, aus den knappen Angaben würde ich sagen, dass die Zinsen in L zu versteuern sind, da das jetzt als Wohnsitzland das "Versteuerungs"-Recht hat.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist man mit all seinen Einkünften ("aus der ganzen Welt") in demjenigen Lande einkommensteuerpflichtig, wo man seinen Wohnsitz aufgeschlagen hat. Es ist daher nur logisch und konsequent, dass eine deutsche Bank für Ausländer, d.h. Leute, die in Deutschland nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegen, keinen entsprechenden Freibetrag vermerken kann. Die entsprechenden Einnahmen sind in Luxemburg als "Kapitaleinkünfte" (revenu net provenant de capitaux mobiliers) in der Einkommensteuererklärung anzugeben (hierbei nicht den Abzug von entsprechenden Werbungskosten vergessen!). Unterhalb dem Jahresbetrag von 1500€ (bei Verheirateten 3000€) sind solche Kapitaleinkünfte in L von der Einkommenssteuer befreit. In diesem Falle können auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Beispiel: Wenn von Einkünften insgesamt in Höhe von 3000€ die Häfte, also 1500€ steuerfrei sind, so können die Werbungskosten dafür ebenfalls nur zu 50% geltend gemacht werden. Anstatt die tatsächlichen Werbungskosten geltend zu machen, kann der Steuerpflichtige auch einen Pauschbetrag von 25€ (Verheiratete 50€) geltend machen. [CEP*L, Les salariés et leurs impôts; S. 45 f.]


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19 Jahren  ago  

Okay, das habe ich ja verstenden, aber ich habe doch noch einen Zweitwohnsitz in D. Heisst das dann trotzdem, dass ich keine Freibetraege in D mehr habe?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Den Ausschlag gibt in der Frage, wo der Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne ist. Für Normal Sterbliche ist der dort, wo man sich überwiegend aufhält, d.h. wo der "Mittelpunkt des Lebens" ist.

Ich verstehe übrigens nicht ganz den praktischen Sinn dieser Diskussion, bzw.: Was ist der besondere Vorteil eines Freibetrags gerade in Deutschland? Dafür hat man doch in Luxemburg die Steuerfreigrenze und die Abzugsmöglichkeiten von Werbungskosten. Das sollte doch normaler Weise für den "kleinen Sparer" ausreichen.


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Der Sinn für mich liegt darin, dass ich einige Konten und Sparanlagen in D habe, wo ich bis vor zwei Wochen gelebt habe. Und um die Zinsen der Anlagen geht es. Ich kann doch an einiges gar nicht heran, weil es festgelegt ist. Und nun soll ich die Zinsen versteuern, weil ich nach Luxemburg ziehe?! Aber vielleicht sollte ich einfach meine Zinsen auf mein Luxemburger Sparbuch überstragen lassen, dann habe ich keine Probleme mehr.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Wie ich schon zuvor gesagt habe, sind in L Zinsen unter 1500€/Jahr von der Einkommensteuer befreit, bei Verheirateten gar das Doppelte, nämlich 3000€.

Da muss man erst einmal darüber kommen, bevor man sich darüber groß Gedanken machen sollte. Wie hoch ist denn der Freibetrag in Deutschland gewesen?


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Uffda
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19 Jahren  ago  

Entweder ist Keni Mega-Großverdiener oder wir sind einfach alle zu blöd und malochen in L für'n Appel und'n Ei!! Mach mir immer Gedanken, wenn jemand Probleme hat, weil er den Zinsfreibetrag übersteigt ...