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Forum / Allgemeines

Freiberuflich in Luxemburg tätig - Nachzahlungen erforderlich  

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18 Jahren  ago  

Ich habe bis Februar in einer Firma in Luxemburg festangestellt gearbeitet, studiere nun wieder, und arbeite seither freiberuflich für die Firma. Das heisst, ich bin wohnhaft in Deutschland und arbeite auch von dort. Meine Chefin meinte, mein "Gehalt" wäre bereits versteuert, so wie es auf meinem deutschen onto ankommt. Meine Steuerberaterin in Deutschland hat mir erklärt, ich müsse nun ca. 25% Einkommenssteuer am Ende des Jahres zurückbezahlen in Deutschland. Ist das richtig? In diesem Fall würde sich die Freiberuflichkeit im Falle Luxemburg nicht mehr lohnen.

Vielen Dank schon für alles Antworten!


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Soleil
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18 Jahren  ago  

achtung.

die versteuerung in luxembourg ist nur dann exklusiv richtig, wenn mindestens 50% der leistung auch wirklich in luxembourg getätigt werden.

wenn du also beispielsweise in deutschland telefon angemeldet hast und auch absetzt, dann weiss der deutsche staat, dass du auch von deutschland aus arbeitest.

soweit wusste ich das 🙂

soleil


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18 Jahren  ago  

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun habe ich mich aber nochmals bei meinem Chef rückversichert, und das brachte folgende inhaltliche Aenderung mit sich: Offensichtlich hat er mir damals eine falsche Auskunft gegeben, es hätte mich auch gewundert: Natürlich wird mein "Gehalt" NICHT versteuert in Luxembourg, da ich ja ganz normaler Freelancer, Freiberufler bin. Bisher schreibe ich meinen Kunden bzw. anderen Firmen, für die ich in Deutschland ab und an arbeite, ganz normale Rechnungen, auf denen meine Steuernummer vermerkt, und Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Nun stellt sich für mich trotzdem noch die Frage: ich habe zwar einen Stundensatz mit dieser Firma vereinbart, aber wie genaue soll ich in diesem Fall Rechnungen stellen? Für deutsches Steuerrecht MUSS ich ja Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen und am Ende vom Jahr zurückzahlen. Dann muss ich von der Luxembourger Firma die Mehrwertsteuer obendrauf schlagen?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Also ob freiberuflich bzw. selbständig ode unselbständig, das ist alles nicht so einfach zu beantworten, da kommt es auf mehrere objektive Kriterien an, wie die Situation sich gestaltet (zum Beispiel ob Du mehrere Auftraggeber hast bzw. haben kannst und wie viel Dir Dein Auftraggeber bzw. Chef in die Arbeitszeitgestaltung hineinredet! ob Du quasi als "Künstler" arbeitest usw.).

Ob Du MWSt. hinzurechnest, hängt auch wieder davon ab, nicht nur davon, ob Du selbständig bist. Wie viel Umsatz im Jahr? Hast Du eine eigene MWS-Nummer? In welchem Lande? In welche Kategorie fallen die Dienstleistungen? Wo erbracht? Wo ist Dein Firmensitz? Man muss sich vorher fragen, ob sich der Aufwand lohnt. Eigentlich sind die Kammern dafür da, hier zu beraten (Handelskammer, Angestelltenkammer, ...).


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18 Jahren  ago  

Ich habe eine Steuernummer in Deutschland, ich bin Studentin, im Design-Bereich tätig (also auch kein "Künstler" im eigentlichen Sinne) und meine Einnahmen pro Jahr übersteigen nicht den "Freibetrag" von momentan ca. 16.000/17.000 Euro im Jahr. Ich habe verscheidene Kunden und Firmen, für die ich arbeite, und alle Dienstleitungen werden in Deutschland erbracht.

...Dann muss ich mich wohl jetzt genauer informieren, mein nächster Anlaufpunkt wäre das Finanzamt in Deutschland gewesen, aber danke für den Tip mit der Handelskammer, vielleicht erfahre ich dort auch etwas aufschlussreiches. Ich dachte nicht, dass das ganze so kompliziert ist, wenn ich EINEN Kunden in Luxembourg habe.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Das sieht schon nach freiberuflich aus, bei mehreren Auftraggebern. Und eigene Arbeitsstelle.

Ich frage mich dann nur, wann Dir die Steuer erstattet wird, die Dir von Deinem Auftraggeber in L "einbehalten" wurde.

Für einen Ferienjob als Student wird die Sache wohl schon wieder zu dauerhaft angelegt sein.

Es scheint ir demnach darauf hinauszulaufen, dass Du in D eine selbständige Tätigkeit, zumindest im Nebenberuf zu versteuern hast. Große Frage hier: Was sagt die Krankenkasse, bei der Du als Studentin Mitglied bist,zu der Nebenbeschäftigung?

Ob Du die Spielchen mit MWS in Rechnung stellen und abführen, mitmachen willst, hängt von Dir ab. Diese Bürokratie ist soviel wie ein zweiter Nebenjob, zumindest was den Zeitaufwand angeht.