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Forum / Allgemeines

FREIBERUFLICH ARBEITEN IN lUXEMBURG  

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Sudi77
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19 Jahren  ago  

Hallo! Ich bin Physiotherapeutin/Kinésitherapeutin und arbeite seit 2 Jahren in Luxemburg.Mein Angestellten-Arbeitsvertrag soll jetzt umgestellt werden auf eine freiberufliche Mitarbeit.Kann mir jemand sagen auf was genau ich da achten muß, welche Rechten und Pflichten ich habe und wie das z.B. aussieht bei Schwangerschaft ( Mutterschafts-/Erziehungsurlaub)? Vielleicht kennt ihr auch noch ein paar gute Internetseiten wo man einen neuen Job in Luxemburg suchen kann.Monster.lu,wort.lu,jobsearch.lu hab ich schon alle durchsucht. Leider ohne Ergebnis! Vielen Dank schonmal!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

1.) War der Arbeitsvertrag unbefristet oder befristet? Damit ein Arbeitsvertrag "umgestellt" werden kann, muss er erst abgelaufen oder gekündigt sein!

2.) Selbständige sind in L ebenfalls pflichtversichert. Nur zahlen sie ihren Arbeitgeberanteil selbst. Die Krankenkasse heißt anders: C.M.P.I., Caisse de maladie des professions indépendantes, 39, rue Glesener, L-1631 Luxembourg; http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=124

Grundsätzlich gibt es jedoch ebenfalls Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld. Aber andere Anwartschaftszeiten.


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Sudi77
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort. Der Vertrag ist unbefristet! Also muß mein Arbeitgeber mir zuerst kündigen bevor er einen neuen Vertrag aufstellt und somit auch 2 Monate meinen bisherigen Lohn weiterzahlen? Laut seiner Aussage würde sich nämlich die Krankenkasse nicht ändern und von den "Abzügen" beim Gehalt auch nichts. Hab mir schon gedacht, daß das nicht stimmen kann. Wie hoch ist in Luxemburg der Arbeitgeberanteil? Danke schonmal im Voraus.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Für einen hauptberuflich Selbständigen ist pro Monat min. 1.503,42 €, max. 7.517,12 € sozialversicherungspflichtig; im Nebenberuf min. 501,14 €. Wenn diese Einkünfte nicht dem tatsächlich erzielten zu versteuernden Einkünften entsprechen, kann nach Ablauf des Steuerjahres eine Rückzahlung beantragt werden.

Während bei einem Unselbständigen AG und AN jeweils 1/2 zahlen, so trägtr der Selbständige den Beitragssatz jeweils 1/1:

Krankheit 5,60 % Rente 16 % Pflegeversicherung 1 %

Tableau synoptique des éléments de calcul et des taux de cotisation communiqués aux travailleurs non-salariés en début de l'année 2006, http://www.ccss.lu/contenu/avis/paramindep/paramindep20060101.htm

Zu den anderen Berufsgruppen siehe

LETTRES D'INFORMATION SUR LES TAUX DE COTISATIONS, http://www.ccss.lu/site.htm

Zu Kündigung bzw. Auflösung des Arbeitsvertrages siehe http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fiches_informatives_de/index.html


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Es sind hierbei noch grundsätzlichere Dinge zu beachten.

In D gibt es ein eigenes Statusfeststellungsverfahren, ob man (schein-)selbständig ist, Selbständige oder unselbständige Tätigkeit?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=143

In Luxemburg entscheidet nicht der Wortlaut eines ggf. schriftlich fixierten Arbeitsvertrages, sondern letztlich objektiv in dem Beschäftigungsverhältnis liegende Kriterien, ob eine unselbständige oder selbständige Beschäftigung vorliegt (z.B. Wer legt die Arbeitszeiten fest? Wer kontrolliert die Ausführung der Arbeiten?).

Wann stehen Sie unter Vertrag?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=29


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Noch eine Besonderheit: Die indemnité pécuniaire, die Selbständigen zuerkannt wird, bleibt ausgesetzt bis zum 1. Tag des 4. Monats, der dem Monat folgt, in welchem die Arbeitsunfähigkeit erklärt worden ist.

Krankengeld für Selbständige, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=862


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Sudi77
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten und sehr interessanten Links. Werde mich da jetzt mal mit befassen. Hoffentlich hilfts mir weiter. Dankeschön.


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Sudi77
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antwort. Denke das hilft mir schon etwas weiter.